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Haushaltshilfe in der Schwangerschaft: Anspruch, Ablauf und praktische Hilfe nach §24h SGB V

  • Autorenbild: Michael Seidel
    Michael Seidel
  • 20. Juni 2025
  • 7 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 16. März

Schwangere Frau sitzt auf dem Sofa und faltet mit einer Haushaltshilfe Babywäsche – professionelle Unterstützung durch Seidel Care in Moormerland.

Unterstützung bei Schwangerschaft und Entbindung – verständlich erklärt für Moormerland und Ostfriesland


Wenn eine Schwangerschaft medizinisch belastend verläuft oder nach der Entbindung der Alltag vorübergehend nicht selbst bewältigt werden kann, kann eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft nach § 24h SGB V in Betracht kommen. Viele Familien kennen diesen Anspruch nicht oder setzen ihn fälschlich mit der allgemeinen Haushaltshilfe bei Krankheit nach § 38 SGB V gleich.


Genau hier ist eine saubere Abgrenzung wichtig: § 24h SGB V betrifft Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung. Die Leistung greift, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann. Das ist eine eigenständige gesetzliche Regelung und nicht einfach nur ein Unterfall der normalen Haushaltshilfe bei Krankheit.


Gerade in Moormerland, Leer, Emden und Ostfriesland ist das für viele Familien praktisch relevant. Wenn ärztlich Schonung, Bettruhe oder Entlastung empfohlen wird, bleibt der Haushalt trotzdem bestehen. Einkäufe, Wäsche, Kinderbetreuung und Alltagsorganisation laufen weiter. Dieser Beitrag erklärt, wer Anspruch haben kann, wie die Beantragung abläuft, welche Grenzen gelten und worauf in der Praxis zu achten ist.



Was regelt § 24h SGB V?

Icon eines Gesetzbuchs mit Paragraphenzeichen – Symbol für gesetzliche Grundlage § 24h SGB V


§ 24h SGB V regelt, dass eine Versicherte Haushaltshilfe erhält, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Der Gesetzestext ist hier relativ klar und bewusst knapp gefasst.




Der entscheidende Unterschied zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V: Bei Schwangerschaft und Entbindung greift eine eigene gesetzliche Anspruchsgrundlage. Der GKV-Spitzenverband weist zudem darauf hin, dass diese Leistung grundsätzlich zuzahlungsfrei ist.


Für die Praxis heißt das:

  • Es geht nicht um Pflegeleistungen.

  • Es geht nicht um den Entlastungsbetrag der Pflegekasse.

  • Es geht um eine Krankenkassenleistung speziell bei Schwangerschaft oder Entbindung.



Wer kann Haushaltshilfe in der Schwangerschaft bekommen?


Ein Anspruch auf Haushaltshilfe in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung kommt in Betracht, wenn drei Punkte zusammenkommen:

  • Die Versicherte kann den Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung vorübergehend nicht selbst weiterführen.

  • Es lebt keine andere Person im Haushalt, die den Haushalt in zumutbarer Weise übernehmen kann.

  • Die Leistung wird gegenüber der Krankenkasse nachvollziehbar begründet und beantragt.


Anders als bei § 38 SGB V steht in § 24h SGB V keine feste Altersgrenze für Kinder im Haushalt als Grundvoraussetzung des Anspruchs. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Genau deshalb ist der Schwangerschaftsartikel ein eigener Themenbereich und sollte nicht mit der normalen Haushaltshilfe bei Krankheit vermischt werden.


Typische Situationen sind zum Beispiel:

  • ärztlich angeordnete Schonung oder Bettruhe

  • körperliche Überlastung oder medizinische Komplikationen in der Schwangerschaft

  • Entlastungsbedarf direkt nach der Entbindung

  • fehlende Möglichkeit, Kleinkinder, Wäsche, Einkäufe und Haushalt parallel zu bewältigen


Wichtig ist dabei: Nicht jede normale Belastung einer Schwangerschaft führt automatisch zu einem Anspruch. Entscheidend ist, dass die Weiterführung des Haushalts tatsächlich nicht möglich ist und dies gegenüber der Kasse nachvollziehbar dargestellt wird.



Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?


Die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V dient der Weiterführung des Haushalts. Typische Aufgaben sind deshalb haushaltsnahe und alltagspraktische Tätigkeiten.


Dazu können je nach bewilligtem Umfang gehören:

  • Einkaufen und Grundversorgung des Haushalts

  • Zubereitung einfacher Mahlzeiten

  • Wäscheversorgung

  • leichte Reinigung der notwendigen Wohnbereiche

  • Organisation des unmittelbaren Alltags

  • Unterstützung bei der Betreuung im Haushalt lebender Kinder, soweit dies zur Weiterführung des Haushalts gehört


Nicht darunter fallen in der Regel:

  • medizinische Behandlungspflege

  • Medikamentengabe

  • körperbezogene Pflegeleistungen

  • spezialisierte pflegerische Versorgung



Wie lange kann Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung bewilligt werden?



Zeitstrahl zur Haushaltshilfe in der Schwangerschaft: von Woche 0 bis zu 26 Wochen mögliche Bewilligungsdauer gemäß § 24h SGB V


Bei § 24h SGB V ist entscheidend nicht eine pauschale Standarddauer, sondern die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall. Der Gesetzestext formuliert keine starre allgemeine Höchstgrenze wie bei § 38 SGB V, sondern knüpft den Anspruch daran, dass die Versicherte den Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht weiterführen kann und keine Ersatzperson im Haushalt vorhanden ist.


Für die Praxis bedeutet das:

  • Viele Krankenkassen bewilligen zunächst einen begrenzten Zeitraum.

  • Bei weiter bestehendem Bedarf kann eine Verlängerung geprüft werden.

  • Maßgeblich sind die medizinische Begründung und die Unterlagen zur Fortdauer des Bedarfs.

Genau deshalb solltest du im Text keine starre pauschale Zahl wie „immer bis zu 26 Wochen“ als allgemeine Rechtsaussage verwenden. Das wäre zu grob. Sauberer ist:


Die Dauer der Haushaltshilfe richtet sich bei Schwangerschaft und Entbindung nach dem medizinisch begründeten Bedarf und der Bewilligung der Krankenkasse. In vielen Fällen wird zunächst für einen begrenzten Zeitraum bewilligt und bei fortbestehender Notwendigkeit erneut geprüft.



Was kostet die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?


Der wichtigste Punkt für viele Familien:

Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung fällt grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung an. Das ergibt sich aus der Systematik des SGB V und wird vom GKV-Spitzenverband ausdrücklich so dargestellt.


Die Krankenkasse übernimmt die bewilligte Haushaltshilfe im genehmigten Umfang. Eine gesetzliche Zuzahlung fällt bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung grundsätzlich nicht an. Die konkrete Bewilligung richtet sich nach dem Einzelfall und der Prüfung durch die Krankenkasse.



Wie beantragt man Haushaltshilfe nach § 24h SGB V?


Die Beantragung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, sobald absehbar ist, dass der Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung vorübergehend nicht selbst geführt werden kann.


Der praktische Ablauf sieht meist so aus:


1. Ärztliche Bescheinigung einholen

Die medizinische Notwendigkeit sollte gegenüber der Krankenkasse nachvollziehbar belegt werden. Der sichere Standard ist eine ärztliche Bescheinigung. Welche Unterlagen die Krankenkasse im Detail akzeptiert, kann je nach Kasse und Verfahren variieren.


2. Krankenkasse frühzeitig informieren

Viele Krankenkassen bieten heute App-, Portal-, Telefon- oder Formularlösungen an. Das Verfahren ist nicht bundesweit vollständig einheitlich. Frühzeitige Rücksprache spart oft Zeit.


3. Bedarf konkret darstellen

Entscheidend ist nicht nur, dass Hilfe gewünscht wird, sondern wofür genau. Relevant sind zum Beispiel:

  • Bettruhe oder Schonung

  • keine andere im Haushalt lebende Ersatzperson

  • Versorgung von Kindern

  • Einkäufe, Wäsche, Mahlzeiten und Grundorganisation


4. Bewilligung und Einsatz sauber abstimmen

Gerade bei dringendem Bedarf sollte das Vorgehen mit der Krankenkasse oder dem Leistungserbringer abgestimmt werden, bevor Einsätze einfach ungeprüft anlaufen. Das reduziert spätere Rückfragen.


5. Nachweise ordentlich führen

Wenn die Haushaltshilfe bewilligt ist, sollten Einsatzzeiten und Leistungsnachweise sauber dokumentiert werden. Das ist wichtig für Abrechnung und eventuelle Verlängerung.



Typische Alltagssituationen aus Ostfriesland


Schwangere Frau sitzt auf dem Sofa, während eine Haushaltshilfe mit Einkaufstasche hilft – im Hintergrund spielt ein Kleinkind auf dem Teppich

Bettruhe in der 30. Schwangerschaftswoche in Leer

Wenn wegen vorzeitiger Wehen, Kreislaufproblemen oder anderer medizinischer Gründe Schonung verordnet wird, bricht der Alltag häufig nicht an einer großen Sache zusammen, sondern an vielen kleinen: Einkäufe, Wäsche, Essensvorbereitung, Versorgung eines weiteren Kindes. Genau hier kann eine bewilligte Haushaltshilfe die Lücke schließen.


Entlastung nach der Entbindung in Moormerland

Auch nach der Geburt kann vorübergehend ein erheblicher Unterstützungsbedarf bestehen, wenn der Haushalt nicht weitergeführt werden kann und keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann. Dann ist § 24h SGB V praktisch relevant.


Partner berufstätig, keine tragfähige Ersatzperson in Emden

Viele Familien scheitern nicht am fehlenden Bedarf, sondern an der Annahme der Kasse, dass „doch jemand da sein müsste“. Gerade wenn der Partner berufstätig ist, Schicht arbeitet oder real nicht einspringen kann, muss das im Antrag nachvollziehbar dargestellt werden. Das ist oft entscheidender als jede allgemeine Formulierung.



Häufige Fehler bei der Beantragung


Fehler 1: Schwangerschaftsbeschwerden und normalen Alltagsstress vermischen

Nicht jede Belastung reicht aus. Entscheidend ist, dass der Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung tatsächlich nicht weitergeführt werden kann.


Fehler 2: Ersatzperson im Haushalt nicht sauber erklären

Wenn die Kasse annimmt, dass eine andere Person im Haushalt einspringen kann, wird der Anspruch schwieriger. Hier braucht es klare, realistische Angaben.


Fehler 3: Zu pauschale Bescheinigung

Ein knapper Satz ohne nachvollziehbare Einschränkung führt eher zu Rückfragen als zu einer schnellen Entscheidung.


Fehler 4: Haushaltshilfe mit Pflege- oder Entlastungsleistungen verwechseln

Die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V ist eine Leistung der Krankenkasse. Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse und setzt einen Pflegegrad voraus. Beides ist nicht dasselbe.


Checkliste mit Symbolen für Haushaltshilfe in der Schwangerschaft: ärztliche Bescheinigung, Antrag übermitteln, Anruf, Dienst beauftragen, Leistungsnachweise unterschreiben, Verlängerung anfordern

Abgrenzung zu anderen Leistungen


Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung (§ 24h SGB V)

Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, wenn der Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht weitergeführt werden kann und keine andere im Haushalt lebende Person einspringt.


Leistung der gesetzlichen Krankenkasse bei krankheitsbedingter Verhinderung in anderen gesetzlich geregelten Fallkonstellationen. Dort gelten andere Rahmenbedingungen, insbesondere bei Dauer und Zuzahlung.


Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Leistung der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege. Seit 2025 beträgt er 131 Euro monatlich.



Fazit


Die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft nach § 24h SGB V ist eine wichtige, aber oft übersehene Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Sie kann Familien spürbar entlasten, wenn Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts vorübergehend unmöglich machen. Rechtlich entscheidend sind dabei nicht allgemeine Schlagworte, sondern drei klare Punkte:

tatsächliche Unfähigkeit zur Haushaltsführung,

keine andere im Haushalt lebende Ersatzperson und

eine nachvollziehbare Beantragung bei der Krankenkasse.


Gerade in Ostfriesland kann diese Unterstützung viel Druck aus dem Alltag nehmen. Wer frühzeitig handelt, die Leistung korrekt einordnet und auf eine saubere Antragstellung achtet, vermeidet unnötige Bürokratie genau in einer Phase, in der Gesundheit und Stabilität wichtiger sind als Papierkram.


Unterstützung in der Schwangerschaft organisieren


Wenn ihr in Moormerland, Leer, Emden oder Umgebung lebt und klären möchtet, ob in eurer Situation Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung in Betracht kommt, sollte der Bedarf frühzeitig geprüft werden.


SEIDEL CARE – Alltagshilfe und Haushaltshilfe in Ostfriesland

Pappelstraße 14, 26802 Moormerland

Telefon: 0151 129 00 159


Professionelle Beratung einer schwangeren Frau durch eine Alltagshelferin mit Tablet – persönliche Unterstützung durch SEIDEL CARE im Wohnzimmer


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Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in der Schwangerschaft






Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?

Versicherte Frauen können Anspruch haben, wenn sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernimmt.


Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung fällt grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung an.


Wie lange kann die Hilfe bewilligt werden?

Die Dauer richtet sich nach dem medizinisch begründeten Bedarf und der Entscheidung der Krankenkasse. Starre pauschale Aussagen sind hier nicht sinnvoll.


Ist das dasselbe wie Haushaltshilfe bei Krankheit?

Nein. Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung beruht auf § 24h SGB V. Haushaltshilfe bei Krankheit beruht auf § 38 SGB V. Das sind getrennte Anspruchsgrundlagen.


Kann zusätzlich der Entlastungsbetrag relevant sein?

Ja, aber nur wenn ein Pflegegrad besteht und die Leistungen sauber getrennt werden. Der Entlastungsbetrag gehört zur Pflegeversicherung, nicht zur Krankenkassenleistung aus §24h SGB V.



Autor

Michael Seidel ist examinierter Altenpfleger und Geschäftsführer von SEIDEL CARE in Moormerland. SEIDEL CARE unterstützt Menschen im Alltag und bei haushaltsnahen Leistungen in Ostfriesland und arbeitet klar abgegrenzt zu pflegerischen und medizinischen Leistungsbereichen.


Aktualisiert: 16.03.2026


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