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Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall: Anspruch, Dauer und Antrag nach § 38 SGB V

  • Autorenbild: Michael Seidel
    Michael Seidel
  • 27. Juni 2025
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 16. März

SEIDEL CARE Haushaltshilfe unterstützt einen jungen Mann nach Schulteroperation im eigenen Wohnzimmer – Einkaufstüten und Bandage sichtbar

Nach einer Operation, einem Unfall oder einem längeren Krankenhausaufenthalt ist der Alltag oft plötzlich kaum noch zu bewältigen. Einkaufen, Wäsche, Kochen oder die Versorgung von Kindern werden zur Belastung, wenn körperliche Einschränkungen die Weiterführung des Haushalts verhindern.


Genau für diese Situationen sieht das Sozialgesetzbuch eine Unterstützung vor:

Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine Haushaltshilfe auf Zeit, damit die Versorgung zu Hause sichergestellt bleibt und eine stationäre Unterbringung vermieden werden kann.


Dieser Beitrag erklärt verständlich:

  • wann eine Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall möglich ist

  • welche Voraussetzungen für den Anspruch gelten

  • wie lange die Krankenkasse zahlt

  • wie der Antrag Schritt für Schritt gestellt wird

  • welche Kombination mit anderen Leistungen möglich ist



Rechtsgrundlage der Haushaltshilfe nach Operation (§ 38 SGB V)


Die gesetzliche Grundlage für eine Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall ist § 38 SGB V.

Symbolisches Gesetzbuch mit Paragraphenzeichen – Hinweis auf § 38 SGB V als rechtliche Grundlage für Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall

Demnach haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn

  • sie wegen Krankheit, Operation, ambulanter Behandlung oder Reha

  • ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können

  • und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann.


Ziel der Regelung ist es, die häusliche Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig eine unnötige stationäre Unterbringung zu vermeiden.


Typische Situationen, in denen eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V in Betracht kommt, sind zum Beispiel:

  • größere orthopädische Operationen

  • chirurgische Eingriffe mit körperlicher Schonung

  • Unfälle mit vorübergehender Immobilität

  • schwere Erkrankungen mit deutlicher Einschränkung der Haushaltsführung.



Voraussetzungen für Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall


Damit eine Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall bewilligt werden kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.


Die versicherte Person führt normalerweise selbst den Haushalt

Die Krankenkasse prüft zunächst, ob die betroffene Person den Haushalt im Alltag selbst organisiert hat.


Vorübergehende Einschränkung durch Krankheit oder Operation

Durch eine Operation, einen Unfall oder eine schwere Erkrankung ist die Weiterführung des Haushalts zeitweise nicht möglich.


Keine zumutbare Ersatzperson im Haushalt

Im Haushalt darf keine Person leben, die den Haushalt übernehmen kann.Dazu zählen z. B.:

  • Ehepartner

  • volljährige Angehörige

  • andere im Haushalt lebende Personen.

Ist eine solche Person vorhanden, prüft die Krankenkasse, ob deren Unterstützung zumutbar ist.


Ärztliche Bescheinigung liegt vor

Für die Beantragung wird in der Regel eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Häufig wird dafür das Formular Muster 12 – Verordnung von Haushaltshilfe verwendet.


Antrag bei der Krankenkasse

Die Haushaltshilfe muss bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Viele Krankenkassen akzeptieren inzwischen digitale Anträge über ihr Online-Portal.



Dauer und Umfang der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V


Die Dauer einer Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall hängt vom Einzelfall und der ärztlichen Einschätzung ab.


Regelfall

Ohne Kinder im Haushalt kann die Haushaltshilfe in der Regel bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall bewilligt werden.


Sonderregelung bei Kindern

Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt, kann die Leistung bis zu 26 Wochen gewährt werden.


Umfang der Einsätze

Der konkrete Stundenumfang richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Typische Einsatzzeiten sind beispielsweise:

  • 2–4 Stunden pro Tag

  • Unterstützung im Haushalt

  • Einkäufe und Mahlzeiten

  • Organisation des Alltags.


Die genaue Planung erfolgt immer individuell zwischen Krankenkasse, Haushaltshilfe-Dienst und Versichertem.



Zuzahlung zur Haushaltshilfe


Bei der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V fällt grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung an.


Diese beträgt

  • 10 % der Kosten pro Tag

  • mindestens 5 €

  • höchstens 10 € pro Tag.


Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und wird direkt von der Krankenkasse erhoben.


Befreiung von der Zuzahlung

Versicherte können von der Zuzahlung befreit werden, wenn

  • die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist

  • eine chronische Erkrankung vorliegt

  • eine Befreiung von Zuzahlungen durch die Krankenkasse besteht.




Haushaltshilfe beantragen – Schritt für Schritt


Der Antrag auf Haushaltshilfe nach einer Operation oder einem Unfall läuft in der Praxis meist in mehreren Schritten ab.


1 Ärztliche Bescheinigung erhalten

Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus oder beim behandelnden Arzt wird eine Bescheinigung über den Bedarf einer Haushaltshilfe ausgestellt.


2 Antrag bei der Krankenkasse stellen

Der Antrag kann

  • schriftlich

  • online im Krankenkassenportal

  • oder telefonisch mit nachgereichten Unterlagen

gestellt werden.


3 Entscheidung der Krankenkasse

Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über

  • Dauer

  • Stundenumfang

  • Kostenübernahme.


4 Organisation der Haushaltshilfe

Nach der Genehmigung kann die Haushaltshilfe organisiert werden. Viele Anbieter rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.



Kombination mit anderen Leistungen


Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V kann in bestimmten Situationen mit weiteren Leistungen kombiniert werden.


Übergangspflege (§ 39c SGB V)

Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend eine medizinische Versorgung erforderlich ist und keine häusliche Pflege möglich ist, kann eine Übergangspflege im Krankenhaus erfolgen. Diese ist auf maximal 10 Tage pro Krankenhausbehandlung begrenzt.


Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad können zeitweise in einer stationären Einrichtung versorgt werden.

Ab Juli 2025 wird hierfür das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt, das Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege flexibler kombinierbar macht.


Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann Ersatzpflege organisiert werden.


Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € kann zusätzlich für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden.


Praxisbeispiel: Haushaltshilfe nach Schulteroperation


SEIDEL CARE Haushaltshilfe unterstützt Herrn S. (62) nach Schulteroperation – Einsatzplan auf Tablet und Gilchrist-Bandage sichtbar.

Herr S. (62) aus Hesel wird nach einer Schulteroperation aus dem Krankenhaus entlassen. Durch die Ruhigstellung des Arms kann er den Haushalt mehrere Wochen nicht selbst führen.


Das Krankenhaus stellt eine ärztliche Bescheinigung für Haushaltshilfe aus.


Der Antrag wird bei der Krankenkasse eingereicht. Nach der Genehmigung unterstützt eine Haushaltshilfe bei:

  • Einkäufen

  • Reinigung

  • Wäsche

  • Organisation des Haushalts.


Nach einigen Wochen ist die Beweglichkeit wiederhergestellt und die Unterstützung endet.


Dieses Beispiel zeigt, wie Haushaltshilfe nach Operation den Übergang vom Krankenhaus zurück in den Alltag erleichtern kann.



Häufige Probleme bei der Beantragung


Checkliste für Patient:innen zur Haushaltshilfe nach OP – Icons für ärztliche Bescheinigung, Antrag, Anruf, Dienst, Leistungsnachweise und Verlängerung

Antrag wird zu spät gestellt

Die Krankenkasse kann Leistungen ablehnen, wenn der Antrag erst nach längerer Zeit gestellt wird.


Ersatzperson im Haushalt

Ist eine andere Person im Haushalt vorhanden, prüft die Krankenkasse deren Unterstützungsmöglichkeit.


Unklare ärztliche Bescheinigung

Wenn aus der Bescheinigung nicht hervorgeht, warum der Haushalt nicht geführt werden kann, fordert die Krankenkasse oft zusätzliche Informationen an.




Fazit: Haushaltshilfe nach Operation sinnvoll nutzen


Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V schließt eine wichtige Versorgungslücke zwischen Krankenhaus und vollständiger Genesung.


Wenn eine Operation, ein Unfall oder eine schwere Erkrankung die Haushaltsführung vorübergehend unmöglich macht, kann diese Leistung helfen, den Alltag zu stabilisieren und Angehörige zu entlasten.


Entscheidend sind

  • eine ärztliche Bescheinigung

  • ein rechtzeitiger Antrag

  • und eine saubere Abstimmung mit der Krankenkasse.



Unterstützung im Alltag organisieren

Wenn ihr in Moormerland, Leer, Emden oder Umgebung lebt und unsicher seid, ob ihr euren Entlastungsbetrag vollständig nutzt oder noch Ansprüche offen sind, kann eine persönliche Klärung sinnvoll sein.


SEIDEL CARE – Alltagshilfe & Haushaltshilfe in Ostfriesland

Pappelstraße 14, 26802 Moormerland

Telefon: 0151 129 00 159


Region:

Moormerland, Leer, Emden, Hesel, Uplengen, Großefehn, Weener


 


Autor

Michael Seidel ist examinierter Altenpfleger und Geschäftsführer von SEIDEL CARE in Moormerland.


Das Unternehmen unterstützt pflegebedürftige Menschen und Angehörige im Alltag und ist als Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI anerkannt.


Aktualisiert: 16.03.2026

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