Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall: Anspruch, Dauer und Antrag nach § 38 SGB V
- Michael Seidel

- 27. Juni 2025
- 5 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 16. März

Nach einer Operation, einem Unfall oder einem längeren Krankenhausaufenthalt ist der Alltag oft plötzlich kaum noch zu bewältigen. Einkaufen, Wäsche, Kochen oder die Versorgung von Kindern werden zur Belastung, wenn körperliche Einschränkungen die Weiterführung des Haushalts verhindern.
Genau für diese Situationen sieht das Sozialgesetzbuch eine Unterstützung vor:
Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine Haushaltshilfe auf Zeit, damit die Versorgung zu Hause sichergestellt bleibt und eine stationäre Unterbringung vermieden werden kann.
Dieser Beitrag erklärt verständlich:
wann eine Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall möglich ist
welche Voraussetzungen für den Anspruch gelten
wie lange die Krankenkasse zahlt
wie der Antrag Schritt für Schritt gestellt wird
welche Kombination mit anderen Leistungen möglich ist
Rechtsgrundlage der Haushaltshilfe nach Operation (§ 38 SGB V)
Die gesetzliche Grundlage für eine Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall ist § 38 SGB V.

Demnach haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn
sie wegen Krankheit, Operation, ambulanter Behandlung oder Reha
ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können
und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann.
Ziel der Regelung ist es, die häusliche Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig eine unnötige stationäre Unterbringung zu vermeiden.
Typische Situationen, in denen eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V in Betracht kommt, sind zum Beispiel:
größere orthopädische Operationen
chirurgische Eingriffe mit körperlicher Schonung
Unfälle mit vorübergehender Immobilität
schwere Erkrankungen mit deutlicher Einschränkung der Haushaltsführung.
Voraussetzungen für Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall
Damit eine Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall bewilligt werden kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Die versicherte Person führt normalerweise selbst den Haushalt
Die Krankenkasse prüft zunächst, ob die betroffene Person den Haushalt im Alltag selbst organisiert hat.
Vorübergehende Einschränkung durch Krankheit oder Operation
Durch eine Operation, einen Unfall oder eine schwere Erkrankung ist die Weiterführung des Haushalts zeitweise nicht möglich.
Keine zumutbare Ersatzperson im Haushalt
Im Haushalt darf keine Person leben, die den Haushalt übernehmen kann.Dazu zählen z. B.:
Ehepartner
volljährige Angehörige
andere im Haushalt lebende Personen.
Ist eine solche Person vorhanden, prüft die Krankenkasse, ob deren Unterstützung zumutbar ist.
Ärztliche Bescheinigung liegt vor
Für die Beantragung wird in der Regel eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Häufig wird dafür das Formular Muster 12 – Verordnung von Haushaltshilfe verwendet.
Antrag bei der Krankenkasse
Die Haushaltshilfe muss bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Viele Krankenkassen akzeptieren inzwischen digitale Anträge über ihr Online-Portal.
Dauer und Umfang der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
Die Dauer einer Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall hängt vom Einzelfall und der ärztlichen Einschätzung ab.
Regelfall
Ohne Kinder im Haushalt kann die Haushaltshilfe in der Regel bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall bewilligt werden.
Sonderregelung bei Kindern
Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt, kann die Leistung bis zu 26 Wochen gewährt werden.
Umfang der Einsätze
Der konkrete Stundenumfang richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Typische Einsatzzeiten sind beispielsweise:
2–4 Stunden pro Tag
Unterstützung im Haushalt
Einkäufe und Mahlzeiten
Organisation des Alltags.
Die genaue Planung erfolgt immer individuell zwischen Krankenkasse, Haushaltshilfe-Dienst und Versichertem.
Zuzahlung zur Haushaltshilfe
Bei der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V fällt grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung an.
Diese beträgt
10 % der Kosten pro Tag
mindestens 5 €
höchstens 10 € pro Tag.
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und wird direkt von der Krankenkasse erhoben.
Befreiung von der Zuzahlung
Versicherte können von der Zuzahlung befreit werden, wenn
die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist
eine chronische Erkrankung vorliegt
eine Befreiung von Zuzahlungen durch die Krankenkasse besteht.
Bei Haushaltshilfe während Schwangerschaft oder Entbindung (§ 24h SGB V) entfällt die Zuzahlung grundsätzlich.
Haushaltshilfe beantragen – Schritt für Schritt
Der Antrag auf Haushaltshilfe nach einer Operation oder einem Unfall läuft in der Praxis meist in mehreren Schritten ab.
1 Ärztliche Bescheinigung erhalten
Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus oder beim behandelnden Arzt wird eine Bescheinigung über den Bedarf einer Haushaltshilfe ausgestellt.
2 Antrag bei der Krankenkasse stellen
Der Antrag kann
schriftlich
online im Krankenkassenportal
oder telefonisch mit nachgereichten Unterlagen
gestellt werden.
3 Entscheidung der Krankenkasse
Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über
Dauer
Stundenumfang
Kostenübernahme.
4 Organisation der Haushaltshilfe
Nach der Genehmigung kann die Haushaltshilfe organisiert werden. Viele Anbieter rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
Kombination mit anderen Leistungen
Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V kann in bestimmten Situationen mit weiteren Leistungen kombiniert werden.
Übergangspflege (§ 39c SGB V)
Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend eine medizinische Versorgung erforderlich ist und keine häusliche Pflege möglich ist, kann eine Übergangspflege im Krankenhaus erfolgen. Diese ist auf maximal 10 Tage pro Krankenhausbehandlung begrenzt.
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad können zeitweise in einer stationären Einrichtung versorgt werden.
Ab Juli 2025 wird hierfür das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt, das Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege flexibler kombinierbar macht.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann Ersatzpflege organisiert werden.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € kann zusätzlich für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden.
Praxisbeispiel: Haushaltshilfe nach Schulteroperation

Herr S. (62) aus Hesel wird nach einer Schulteroperation aus dem Krankenhaus entlassen. Durch die Ruhigstellung des Arms kann er den Haushalt mehrere Wochen nicht selbst führen.
Das Krankenhaus stellt eine ärztliche Bescheinigung für Haushaltshilfe aus.
Der Antrag wird bei der Krankenkasse eingereicht. Nach der Genehmigung unterstützt eine Haushaltshilfe bei:
Einkäufen
Reinigung
Wäsche
Organisation des Haushalts.
Nach einigen Wochen ist die Beweglichkeit wiederhergestellt und die Unterstützung endet.
Dieses Beispiel zeigt, wie Haushaltshilfe nach Operation den Übergang vom Krankenhaus zurück in den Alltag erleichtern kann.
Häufige Probleme bei der Beantragung

Antrag wird zu spät gestellt
Die Krankenkasse kann Leistungen ablehnen, wenn der Antrag erst nach längerer Zeit gestellt wird.
Ersatzperson im Haushalt
Ist eine andere Person im Haushalt vorhanden, prüft die Krankenkasse deren Unterstützungsmöglichkeit.
Unklare ärztliche Bescheinigung
Wenn aus der Bescheinigung nicht hervorgeht, warum der Haushalt nicht geführt werden kann, fordert die Krankenkasse oft zusätzliche Informationen an.
Fazit: Haushaltshilfe nach Operation sinnvoll nutzen
Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V schließt eine wichtige Versorgungslücke zwischen Krankenhaus und vollständiger Genesung.
Wenn eine Operation, ein Unfall oder eine schwere Erkrankung die Haushaltsführung vorübergehend unmöglich macht, kann diese Leistung helfen, den Alltag zu stabilisieren und Angehörige zu entlasten.
Entscheidend sind
eine ärztliche Bescheinigung
ein rechtzeitiger Antrag
und eine saubere Abstimmung mit der Krankenkasse.
Unterstützung im Alltag organisieren
Wenn ihr in Moormerland, Leer, Emden oder Umgebung lebt und unsicher seid, ob ihr euren Entlastungsbetrag vollständig nutzt oder noch Ansprüche offen sind, kann eine persönliche Klärung sinnvoll sein.
SEIDEL CARE – Alltagshilfe & Haushaltshilfe in Ostfriesland
Pappelstraße 14, 26802 Moormerland
Telefon: 0151 129 00 159
Region:
Moormerland, Leer, Emden, Hesel, Uplengen, Großefehn, Weener
Autor
Michael Seidel ist examinierter Altenpfleger und Geschäftsführer von SEIDEL CARE in Moormerland.
Das Unternehmen unterstützt pflegebedürftige Menschen und Angehörige im Alltag und ist als Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI anerkannt.
Aktualisiert: 16.03.2026



