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Entlastungsbetrag 2026 in Ostfriesland: 131 € richtig nutzen

Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro monatlich. Erfahren Sie, wer ihn nutzen kann, welche anerkannten Leistungen möglich sind, wie lange Guthaben übertragbar ist und wie viel Unterstützung realistisch bleibt.

Michael Seidel Veröffentlicht 02.01.2026 Aktualisiert 16.03.2026 ca. 3 Min. Lesezeit
Iris unterstützt eine Seniorin beim Zusammenlegen der Wäsche in Moormerland.
PRAXISWISSEN Pflegegrad & Leistungen

Für Menschen in Moormerland und Ostfriesland bedeutet das: Anerkannte Alltagshilfe kann regelmäßig Haushalt, Tagesstruktur und Angehörige entlasten. Dieser Beitrag erklärt, was 2026 gilt, wie viel Unterstützung mit 131 Euro realistisch möglich ist und wo die Grenzen liegen.

Iris unterstützt eine Seniorin beim Zusammenlegen der Wäsche in Moormerland.
Alltagshilfe Iris unterstützt im Haushalt und schafft verlässliche Entlastung.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Die Rechtsgrundlage ist § 45b SGB XI. Der Betrag ist zweckgebunden. Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen im Alltag fördern.

Der Anspruch entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein gesonderter Antrag auf den Anspruch ist nicht erforderlich. Für die Erstattung müssen jedoch geeignete Belege eingereicht werden. Bei einer Abtretungsvereinbarung kann ein anerkannter Anbieter – abhängig von der konkreten Abrechnungsvereinbarung – direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Wer kann die 131 Euro nutzen?

  • Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5
  • Versorgung im eigenen Haushalt oder in einer anderen häuslichen Umgebung
  • Nutzung einer gesetzlich vorgesehenen Leistung, insbesondere eines nach Landesrecht anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag

SEIDEL CARE ist in Niedersachsen als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Welche Tätigkeiten darunter fallen, ergibt sich aus dem anerkannten Leistungskonzept und aus § 45a SGB XI.

Iris begleitet eine Seniorin beim Einkauf in Ostfriesland.
Begleitung bei Einkäufen kann über ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag erfolgen.

Wofür kann der Entlastungsbetrag bei SEIDEL CARE eingesetzt werden?

Typische Leistungen sind:

  • Unterstützung im Haushalt und bei der Wäsche
  • Einkäufe und notwendige Besorgungen
  • Alltagsbegleitung, Gespräche und gemeinsame Beschäftigung
  • Begleitung bei alltäglichen Terminen
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Unterstützung bei Tagesstruktur und Organisation

Unsere Leistungen ersetzen keinen Pflegedienst. Wir übernehmen keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe, medizinische Beratung oder Krisenintervention.

Wie viel Unterstützung ist mit 131 Euro möglich?

Wie viele Einsatzstunden mit dem Entlastungsbetrag möglich sind, hängt von der vereinbarten Leistungsart, der Einsatzdauer, möglichen Fahrkosten und den Konditionen des jeweiligen anerkannten Anbieters ab. Aus dem Monatsbetrag lässt sich deshalb keine für alle Anbieter gültige Stundenzahl ableiten.

Vor Beginn der Unterstützung erhalten Sie von uns eine transparente Kostenübersicht. Gemeinsam wird festgelegt, für welche Leistungen das vorhandene Budget eingesetzt werden soll. Den verbindlichen Guthabenstand bestätigt die zuständige Pflegekasse.

Iris plant mit einer Seniorin die Einsätze der Alltagshilfe am Küchentisch.
Eine klare Einsatzplanung hilft, den Entlastungsbetrag sinnvoll einzusetzen.

Was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben?

Nicht genutzte Monatsbeträge werden innerhalb des Kalenderjahres angesammelt. Ein am Jahresende verbliebenes Guthaben kann noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden. Danach ist eine Erstattung aus diesem alten Budget grundsätzlich nicht mehr möglich.

Wichtig: Pflegekassen führen das verfügbare Guthaben. Lassen Sie sich den aktuellen Stand deshalb von Ihrer Pflegekasse bestätigen, bevor größere Einsatzumfänge geplant werden.

Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch sind getrennte Leistungen

Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 Prozent nicht genutzter ambulanter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dieser Umwandlungsanspruch nach § 45a Absatz 4 SGB XI wird unabhängig vom Entlastungsbetrag genutzt. Er kann sich auf das Pflegegeld auswirken und muss deshalb vorher nachvollziehbar geplant werden.

Mehr zu unseren anerkannten Leistungen finden Sie unter Alltagshilfe und Entlastung bei Pflegegrad.

Iris verbringt bei einem Gespräch Zeit mit einer Seniorin zu Hause.
Gesellschaft und gemeinsame Beschäftigung gehören zur Unterstützung im Alltag.
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