Für Menschen in Moormerland und Ostfriesland bedeutet das: Anerkannte Alltagshilfe kann regelmäßig Haushalt, Tagesstruktur und Angehörige entlasten. Dieser Beitrag erklärt, was 2026 gilt, wie viel Unterstützung mit 131 Euro realistisch möglich ist und wo die Grenzen liegen.

Was ist der Entlastungsbetrag?
Die Rechtsgrundlage ist § 45b SGB XI. Der Betrag ist zweckgebunden. Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen im Alltag fördern.
Der Anspruch entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein gesonderter Antrag auf den Anspruch ist nicht erforderlich. Für die Erstattung müssen jedoch geeignete Belege eingereicht werden. Bei einer Abtretungsvereinbarung kann ein anerkannter Anbieter – abhängig von der konkreten Abrechnungsvereinbarung – direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Wer kann die 131 Euro nutzen?
- Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5
- Versorgung im eigenen Haushalt oder in einer anderen häuslichen Umgebung
- Nutzung einer gesetzlich vorgesehenen Leistung, insbesondere eines nach Landesrecht anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag
SEIDEL CARE ist in Niedersachsen als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Welche Tätigkeiten darunter fallen, ergibt sich aus dem anerkannten Leistungskonzept und aus § 45a SGB XI.

Wofür kann der Entlastungsbetrag bei SEIDEL CARE eingesetzt werden?
Typische Leistungen sind:
- Unterstützung im Haushalt und bei der Wäsche
- Einkäufe und notwendige Besorgungen
- Alltagsbegleitung, Gespräche und gemeinsame Beschäftigung
- Begleitung bei alltäglichen Terminen
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Unterstützung bei Tagesstruktur und Organisation
Unsere Leistungen ersetzen keinen Pflegedienst. Wir übernehmen keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe, medizinische Beratung oder Krisenintervention.
Wie viel Unterstützung ist mit 131 Euro möglich?
Wie viele Einsatzstunden mit dem Entlastungsbetrag möglich sind, hängt von der vereinbarten Leistungsart, der Einsatzdauer, möglichen Fahrkosten und den Konditionen des jeweiligen anerkannten Anbieters ab. Aus dem Monatsbetrag lässt sich deshalb keine für alle Anbieter gültige Stundenzahl ableiten.
Vor Beginn der Unterstützung erhalten Sie von uns eine transparente Kostenübersicht. Gemeinsam wird festgelegt, für welche Leistungen das vorhandene Budget eingesetzt werden soll. Den verbindlichen Guthabenstand bestätigt die zuständige Pflegekasse.

Was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben?
Nicht genutzte Monatsbeträge werden innerhalb des Kalenderjahres angesammelt. Ein am Jahresende verbliebenes Guthaben kann noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden. Danach ist eine Erstattung aus diesem alten Budget grundsätzlich nicht mehr möglich.
Wichtig: Pflegekassen führen das verfügbare Guthaben. Lassen Sie sich den aktuellen Stand deshalb von Ihrer Pflegekasse bestätigen, bevor größere Einsatzumfänge geplant werden.
Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch sind getrennte Leistungen
Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 Prozent nicht genutzter ambulanter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dieser Umwandlungsanspruch nach § 45a Absatz 4 SGB XI wird unabhängig vom Entlastungsbetrag genutzt. Er kann sich auf das Pflegegeld auswirken und muss deshalb vorher nachvollziehbar geplant werden.
Mehr zu unseren anerkannten Leistungen finden Sie unter Alltagshilfe und Entlastung bei Pflegegrad.
