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Team von SEIDEL CARE bei einer gemeinsamen Einsatzbesprechung
Haushaltshilfe über die Krankenkasse · Ostfriesland

Wenn Krankheit, OP oder Schwangerschaft den Haushalt ausbremst.

Wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, übernehmen wir haushaltsnahe Unterstützung im bewilligten Rahmen.

Krankheit / OP
vorübergehender Unterstützungsbedarf
Schwangerschaft
eigener Leistungsweg
Krankenkasse
entscheidet über Anspruch und Umfang
Welcher Weg passt grundsätzlich?

Zwei Situationen. Zwei Wege zur Krankenkasse.

Für die erste Orientierung reicht der Anlass. Die rechtlichen Details erklären wir im Wissensbereich.

§ 38 SGB V

Krankheit, Behandlung oder Operation

Wenn der Haushalt vorübergehend nicht selbst weitergeführt werden kann, kann Haushaltshilfe über die Krankenkasse relevant sein.

Voraussetzungen im Detail
Für die Anfrage genügt: Anlass, Krankenkasse, Wohnort und ungefährer Unterstützungsbedarf. Situation schildern
Alltagspraktische Haushaltshilfe beim gemeinsamen Wäschefalten
Haushalt stabilisieren. Nicht Pflege ersetzen.
Unser Leistungsrahmen

Was wir im Haushalt konkret übernehmen.

Welche Aufgaben tatsächlich vereinbart werden, richtet sich nach Bedarf und bewilligtem Leistungsrahmen.

Das kann dazugehören
  • Reinigung üblicher Wohnbereiche, Küche und Bad
  • Wäschepflege: sortieren, waschen, trocknen und zusammenlegen
  • Einkäufe, Apotheken- und notwendige Besorgungswege
  • Einfache Mahlzeitenvorbereitung und alltagspraktische Haushaltsorganisation
  • Grundordnung und laufende Aufgaben, die während der Einschränkung nicht liegen bleiben können
  • Alltagspraktische Versorgung von Kindern im bewilligten Rahmen, ohne pädagogischen oder pflegerischen Auftrag
Das gehört nicht dazu
  • keine körperbezogene Pflege oder Grundpflege
  • keine Behandlungspflege und keine medizinischen Maßnahmen
  • kein Richten, Verabreichen oder Überwachen von Medikamenten
  • keine Hebammen- oder Wochenbettleistungen
  • keine pädagogische Familienhilfe und keine Krisenintervention
  • keine Garten-, Renovierungs-, Entrümpelungs- oder vergleichbaren Arbeiten
So kommt der Einsatz zustande

Drei Schritte bis zur möglichen Unterstützung.

Wir bereiten die Einsatzplanung vor, während die Krankenkasse ihren Leistungsrahmen klärt.

  1. Situation schildern

    Sie nennen uns Anlass, Krankenkasse, Wohnort und wobei Unterstützung gebraucht wird.

  2. Unterlagen klären

    Wir sagen Ihnen, was für die Einsatzplanung gebraucht wird; die Krankenkasse nennt die erforderlichen Nachweise.

  3. Einsatz abstimmen

    Nach geklärtem Leistungsrahmen stimmen wir Aufgaben, Zeiten und einen realistischen Start mit Ihnen ab.

Sind wir bei Ihnen unterwegs?

Von Moormerland aus in weiten Teilen Ostfrieslands.

Geben Sie auf unserer Einsatzgebiet-Seite einfach Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl ein. Sie sehen sofort, ob es bereits eine passende Ortsseite gibt.

  • Moormerland
  • Leer
  • Emden
  • Weener
Wohnort prüfen
EinsatzgebietOstfriesland
Ausgangspunkt · Moormerland
Karte von Ostfriesland mit Einsatzorten von SEIDEL CARE
Ausgangspunkt Moormerland. Regional geplant für Ostfriesland.
Antworten vor der Anfrage

Die wichtigsten Fragen vor einer Anfrage.

Die häufigsten Fragen sind nach Anspruch, Leistungsrahmen und Einsatz gegliedert. Für tiefergehende Rechtsfragen verlinken wir bewusst in den Wissensbereich.

  • 01Anspruch
  • 02Leistungsrahmen
  • 03Abrechnung & Einsatz
01

Anspruch & Voraussetzungen

Wer Haushaltshilfe nutzen kann, wie lange sie möglich ist und welche Nachweise die Krankenkasse regelmäßig braucht.

01 Brauche ich immer ein Kind im Haushalt, um Haushaltshilfe zu bekommen?
Kurz erklärt

Nein. § 38 SGB V enthält unterschiedliche Anspruchswege. Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung kann ein Anspruch auch ohne Kind bestehen, wenn die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei bestimmten anderen Leistungsanlässen verlangt § 38 dagegen grundsätzlich ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt. Zusätzlich können Krankenkassen in ihrer Satzung weitergehende Leistungen vorsehen.

02 Wie lange kann Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bewilligt werden?
Kurz erklärt

Beim zusätzlichen Anspruch wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung sieht § 38 SGB V längstens vier Wochen vor. Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt, verlängert sich dieser Anspruch auf längstens 26 Wochen. Für andere Anspruchswege nach § 38 sowie für Satzungsleistungen gelten die jeweils einschlägigen Regeln der Krankenkasse.

03 Was bedeutet ein vorhandener Pflegegrad für den Anspruch nach § 38?
Kurz erklärt

Für den zusätzlichen Anspruch wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung nach § 38 Absatz 1 Satz 3 ist Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 grundsätzlich ein Ausschlussgrund. Das Gesetz enthält aber eine Sonderregel für die Versorgung eines im Haushalt lebenden Kindes. Deshalb muss die konkrete Anspruchsgrundlage immer getrennt geprüft werden.

04 Brauche ich eine ärztliche Verordnung oder Bescheinigung?
Kurz erklärt

In der Praxis verlangen Krankenkassen bei krankheitsbedingter Haushaltshilfe regelmäßig medizinische Nachweise und häufig eigene Formulare. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Leistungsgrund und von der Krankenkasse ab. Verbindlich legt das die zuständige Krankenkasse fest.

02

Schwangerschaft & Leistungsrahmen

Was bei Schwangerschaft und Entbindung anders ist, welche Zuzahlungen gelten und wo unsere Leistungsgrenze liegt.

05 Gilt bei Schwangerschaft oder Entbindung ebenfalls eine Vier-Wochen-Grenze?
Kurz erklärt

Nein, nicht pauschal. Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung ist in § 24h SGB V eigenständig geregelt. Die Norm enthält keine allgemeine Vier-Wochen-Höchstdauer. Entscheidend sind der konkrete Bedarf und die Bewilligung durch die Krankenkasse.

06 Muss ich für Haushaltshilfe zuzahlen?
Kurz erklärt

Bei Haushaltshilfe nach § 38 SGB V leisten volljährige Versicherte grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Kalendertag, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung nach § 24h SGB V entfällt die Zuzahlung.

07 Welche Tätigkeiten übernimmt SEIDEL CARE ausdrücklich nicht?
Kurz erklärt

SEIDEL CARE ist kein ambulanter Pflegedienst. Wir übernehmen keine körperbezogene Pflege, keine Behandlungspflege, keine Medikamentenversorgung, keine Hebammenleistungen und keine Krisenintervention. Unser Leistungsbereich ist die bewilligte haushaltsnahe und alltagspraktische Unterstützung.

03

Abrechnung & Einsatz

Direkte Abrechnung, Kombination mit Pflegekassenleistungen und der realistische Weg bis zum Einsatzstart.

08 Rechnet SEIDEL CARE direkt mit der Krankenkasse ab?
Kurz erklärt

Soweit eine entsprechende Bewilligung, Vereinbarung und Abrechnungsgrundlage vorliegt, kann eine direkte Abrechnung möglich sein. Vor dem Start klären wir deshalb erst den bewilligten Umfang und die für die Abrechnung notwendigen Unterlagen.

09 Kann Haushaltshilfe nach SGB V mit Leistungen der Pflegekasse kombiniert werden?
Kurz erklärt

Ja, unterschiedliche Leistungssysteme können in einer Gesamtsituation nebeneinander relevant sein. Voraussetzung ist eine klare Trennung der Leistungszwecke und Zeiten; dieselbe Leistung darf nicht doppelt abgerechnet werden. Ob und wie SGB V und SGB XI im Einzelfall zusammenpassen, hängt von Bewilligungen, Pflegegrad und Bedarf ab.

10 Wie schnell kann SEIDEL CARE starten?
Kurz erklärt

Sobald der Leistungsrahmen der Krankenkasse geklärt ist, können wir viele neue Einsätze innerhalb von etwa 14 Tagen oder zum Folgemonat einplanen. Wohnort, gewünschter Umfang und mögliche Zeiten können wir häufig schon vorher aufnehmen, damit nach der Entscheidung möglichst wenig Zeit verloren geht.

Der nächste sinnvolle Schritt

Brauchen Sie vorübergehend Hilfe im Haushalt?

Nennen Sie uns Anlass, Krankenkasse, Wohnort und ungefähr benötigten Umfang. Den Rest klären wir Schritt für Schritt.