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Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag kombinieren: Mehr Unterstützung ohne Mehrkosten
Wer Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) und Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) geschickt kombiniert, erhält doppelte Unterstützung – ohne Mehrkosten. Der Blog zeigt Schritt für Schritt, wie Sie rechtssicher profitieren, Fristen einhalten und Leistungen gezielt trennen – inkl. Fallbeispielen und Tipps aus der Praxis von SEIDEL CARE.
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27. Juni5 Min. Lesezeit


Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall – Anspruch, Übergangspflege und Genehmigungsablauf
Nach einer OP oder einem Unfall fehlt oft die Kraft für Haushalt und Alltag. SEIDEL CARE organisiert schnell Haushaltshilfe – direkt über die Krankenkasse.
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27. Juni5 Min. Lesezeit


Haushaltshilfe Schwangerschaft § 24h SGB V – Anspruch, Ablauf, Praxisbeispiel
Viele wissen nicht, dass eine Haushaltshilfe Schwangerschaft § 24h SGB V von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen wird –...
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20. Juni4 Min. Lesezeit


Haushaltshilfe bei Krankheit: So nutzen Sie § 38 SGB V ohne Stress
Plötzlich krank und der Haushalt bleibt liegen? § 38 SGB V springt ein: Die Krankenkasse finanziert für bis zu 4 Wochen – mit Kindern bis 26 Wochen – eine Haushaltshilfe, wenn keine Ersatzperson verfügbar ist. Sie übernimmt Putzen, Einkaufen, Kochen und Kinderbetreuung. Zuzahlung: 10 % pro Tag (5–10 €), entfällt für Schwangere oder bei Befreiung. SEIDEL CARE beantragt und rechnet direkt ab – Sie unterschreiben nur.
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16. Juni3 Min. Lesezeit
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