Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall – Anspruch, Übergangspflege und Genehmigungsablauf
- seidelcare
- 26. Juni 2025
- 5 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Juli 2025

Ein komplizierter Bruch, eine Herz-OP oder ein größerer Baucheingriff kann den Alltag schlagartig lahmlegen. Zu Hause warten Haushalt, Einkäufe und oft auch Angehörige, die versorgt werden müssen. Genau hier greift § 38 SGB V: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt eine Haushaltshilfe auf Zeit – häufig binnen 48 Stunden nach Antrag.
Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie der Anspruch entsteht, wie lange die Kasse zahlt, welche Formulare nötig sind und wie SEIDEL CARE in Ostfriesland den gesamten Ablauf ohne Bürokratie erledigt.

1 | Rechtsgrundlage und Zweck
§ 38 Abs. 1 SGB V verpflichtet Krankenkassen, den Haushalt sicherzustellen, wenn Versicherte wegen Krankheit, OP, Reha oder ambulanter Behandlung ausfallen.
Ziele:
Vermeidung stationärer Unterbringung
Entlastung von Familie oder Pflegedienst
Förderung der Genesung
2 | Anspruchsvoraussetzungen für Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall
Die versicherte Person führt normalerweise den Haushalt selbst.
Vorübergehende Einschränkung durch Operation, Unfall oder Heilbehandlung.
Keine zumutbare Ersatzperson im Haushalt verfügbar.
Ärztliche Bescheinigung (Muster 12) liegt vor.
Antrag vor Leistungsbeginn oder zumindest telefonisch eingereicht.
Sonderregelung für Eltern:
Wenn ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt, ist die Leistung bis zu 26 Wochen möglich. Ohne Kinder: Grundsätzlich 4 Wochen, Verlängerung bei Bedarf.
3 | Dauer, Umfang und Zuzahlung
Punkt | Regelfall | Bemerkung |
Dauer | 1–4 Wochen pro Krankheitsfall | Verlängerung mit neuer ärztlicher Bescheinigung |
Stunden | 2–4 Std. pro Einsatztag | Alleinerziehende oft ganztägig |
Zuzahlung | 10 % pro Tag (5–10 €) | Schwangere sind zuzahlungsfrei |
Härtefall | Befreiung möglich | Belastungsgrenze 1–2 % vom Jahresbrutto |
4 | Schritt-für-Schritt-Antrag (Praxis SEIDEL CARE)
Entlassmanagement: Klinik oder Arzt stellt Muster 12 aus.
Kontakt zu SEIDEL CARE: Wir planen den Einsatz und erstellen einen Kostenvoranschlag.
Antrag an Krankenkasse: Per Fax oder Online-Portal.
Frist: 3 Wochen (ohne MD) bzw. 5 Wochen (mit MD). Danach gilt: Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V).
Einsatzstart: Meist innerhalb von 24 Stunden nach Genehmigung.
Nachweise: Leistungsnachweis wird täglich unterschrieben, SEIDEL CARE rechnet direkt ab.
Verlängerung: Neue Bescheinigung rechtzeitig einreichen.
5 | Kombination mit anderen Leistungen
Die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V kann in bestimmten Fällen mit weiteren Leistungen kombiniert werden. Dabei gelten klare gesetzliche Vorgaben, insbesondere in Bezug auf den zeitlichen Umfang und die Zweckbindung der einzelnen Leistungen.
Übergangspflege (§ 39c SGB V)
Bei medizinischem Bedarf direkt nach einem Krankenhausaufenthalt – insbesondere, wenn keine häusliche Versorgung sichergestellt ist – übernimmt die Krankenkasse kurzfristig notwendige Grundpflege, Versorgung und soziale Betreuung. Diese sogenannte Krankenhausersatzpflege ist auf maximal 10 Tage je Krankenhausbehandlung begrenzt und unterscheidet sich in Zweck und Anspruchsvoraussetzungen deutlich von der regulären Haushaltshilfe.
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 können bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr stationär in einer Einrichtung versorgt werden. Das Budget beträgt aktuell bis zu 1.774 €. Ab dem 01.07.2025 wird es durch das neue Entlastungsbudget ersetzt und kann dann flexibel mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Fällt eine private Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Gründe vorübergehend aus, können bis zu 6 Wochen Ersatzpflege pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Leistung kann mit der Kurzzeitpflege anteilig kombiniert werden. Voraussetzung ist ein Pflegegrad ab Stufe 2 und eine mindestens sechsmonatige Pflegedauer im häuslichen Umfeld.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Der monatliche Entlastungsbetrag (2025: 131 €) kann zusätzlich zur Haushaltshilfe, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt werden. Wichtig: Die Leistungen dürfen sich nicht überschneiden. Es dürfen also nicht dieselben Stunden oder Einsätze gleichzeitig über mehrere Leistungsarten abgerechnet werden.
Hinweis für Niedersachsen:
Die genannten Leistungen basieren auf bundesrechtlichen Vorgaben und gelten auch in Niedersachsen ohne landesspezifische Abweichungen. SEIDEL CARE unterstützt Sie bei der Antragstellung und der sinnvollen Kombination dieser Leistungen – rechtssicher, unbürokratisch und individuell auf Ihre Lebenslage abgestimmt.
6 | Praxisbeispiel aus Ostfriesland

Herr S. (62, Hesel): Schulter-OP, 6 Wochen Ruhigstellung mit Gilchrist-Bandage.
Krankenhaus verordnet 20 Std. Haushaltshilfe für 2 Wochen.
Tochter übermittelt Antrag + Kostenvoranschlag von SEIDEL CARE an die TK.
Genehmigung innerhalb von 24 Stunden.
SEIDEL CARE übernimmt Haushalt, Einkäufe, Fahrdienst zur Physiotherapie.
Nach zwei Wochen ärztliche Verlängerung – Kasse stimmt zu.
Zuzahlung: 10 € pro Tag. Keine weiteren Kosten für die Familie.
Nach 6 Wochen selbstständig, Leistung endet automatisch.

7 | Checkliste für Patient:innen
☑ Ärztliche Bescheinigung (Muster 12) vor Entlassung sichern
☑ Antrag und Kostenvoranschlag sofort an die Krankenkasse senden
☑ Eingangsbestätigung (z. B. Faxprotokoll) aufbewahren
☑ Bei Fristverzug: Genehmigungsfiktion schriftlich geltend machen
☑ Leistungsnachweise unterschreiben
☑ Verlängerung spätestens 3 Tage vor Ablauf beantragen
☑ Härtefallregelung prüfen, Quittungen sammeln

8 | Häufige Fallstricke
Antrag erst nach Leistungsbeginn → Kasse zahlt nicht rückwirkend.
Ehepartner wird als „zumutbar“ gewertet → Arbeitszeitnachweis beilegen.
Kasse verweist auf Pflegeversicherung → § 38 SGB V gilt unabhängig vom Pflegegrad.
Doppelte Abrechnung mit Entlastungsbetrag → getrennte Leistungsnachweise nötig.
Keine Ersatzregelung bei Helferausfall → Versorgungslücke vermeiden.
9 | Rolle von SEIDEL CARE
✔ Anerkannter Leistungserbringer nach SGB V
✔ Antragstellung und Fristenüberwachung
✔ Einsatzstart binnen 24 Stunden in Ostfriesland (Moormerland, Leer, Hesel, usw.)
✔ Direkte Abrechnung mit allen Krankenkassen
✔ BerEin Unfall, eine OP – und plötzlich steht der Haushalt still. Erfahren Sie, wie SEIDEL CARE Ihnen schnell und unkompliziert hilft – ohne Vorkasse.atung zu Folgeangeboten wie Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag
Fazit
Die Haushaltshilfe nach einer Operation oder einem Unfall schließt die kritische Versorgungslücke zwischen Klinik und Selbstständigkeit. Mit korrekt gestelltem Antrag, ärztlichem Nachweis und professioneller Unterstützung entstehen keine organisatorischen Hürden – nur echte Entlastung. SEIDEL CARE übernimmt in Ostfriesland das komplette Management – schnell, sicher und ohne Bürokratie.
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Stehen Sie vor einer Operation oder sind gerade aus dem Krankenhaus entlassen worden?
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer zahlt die Haushaltshilfe nach einer Operation?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, wenn ärztlich bescheinigt ist, dass Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht führen können – z. B. nach einer Operation, einem Unfall oder bei schwerer Erkrankung.
Wie lange wird Haushaltshilfe bezahlt?
In der Regel bis zu 4 Wochen pro Krankheitsfall. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Leistung verlängert werden – Eltern mit Kindern unter 12 Jahren können sie bis zu 26 Wochen erhalten.
Muss ich für die Hilfe selbst etwas zahlen?
Ja, gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 % pro Tag (mindestens 5 €, höchstens 10 €). Schwangere sind davon befreit. Härtefallregelungen sind möglich – z. B. bei chronischer Erkrankung oder geringem Einkommen.
Was brauche ich für den Antrag?
Ein ärztliches Attest (Formular Muster 12), ggf. einen Kostenvoranschlag vom Anbieter (z. B. SEIDEL CARE), und den Antrag selbst – meist genügt ein formloses Schreiben oder ein Upload im Kassenportal. Wichtig: Antragstellung vor Leistungsbeginn.
Was ist, wenn die Kasse nicht reagiert?
Laut § 13 Abs. 3a SGB V gilt die Leistung als genehmigt, wenn die Kasse nicht innerhalb von 3 (bzw. 5) Wochen antwortet. Die Genehmigungsfiktion sollte dann schriftlich geltend gemacht werden.
Kann ich zusätzlich andere Leistungen nutzen?
Ja – z. B. Übergangspflege (§ 39c), Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag (§ 45b). Wichtig ist, dass die Leistungen nicht für dieselben Stunden abgerechnet werden – SEIDEL CARE hilft bei der sauberen Trennung und Koordination.
Quellenangaben
§ 38 SGB V – Haushaltshilfe bei Krankheit, Operation oder ambulanter Behandlung.
Verbraucherzentrale – Anspruch auf Haushaltshilfe bei gesetzlicher Krankenversicherung.verbraucherzentrale.de
AOK – Leistungen bei Haushaltshilfe und Zuzahlungsregelungen.
GKV-Spitzenverband – Übergangspflege (§ 39c SGB V) und Kurzzeitpflege.
IKK classic – Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad und Kombinationsmöglichkeiten.

