Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag kombinieren: Leistungen richtig trennen
Haushaltshilfe nach SGB V und Entlastungsbetrag nach SGB XI können sich ergänzen. Entscheidend ist, Leistungen, Einsatzzeiten, Nachweise und Kostenträger von Beginn an sauber zu trennen.
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