Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag kombinieren: Mehr Unterstützung ohne Mehrkosten
- seidelcare
- 27. Juni 2025
- 5 Min. Lesezeit

Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag kombinieren. Zwei gesetzliche Leistungstöpfe entlasten Familien im Alltag:
Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V greift bei Krankheit, OP, Unfall oder Schwangerschaft.
Entlastungsbetrag der Pflegekasse nach § 45b SGB XI beträgt seit 01.01.2025 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1–5.
Beide Leistungen dürfen gleichzeitig fließen, wenn Stunden und Tätigkeiten klar getrennt werden. Wer das richtig umsetzt, verdoppelt seine Entlastung – ohne Eigenanteil, ohne Vorkasse, ohne Ärger mit den Kassen.
1 | Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag kombinieren. Zwei getrennte Leistungssysteme – ein Haushalt
Merkmal | § 38 SGB V – Haushaltshilfe | § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag |
Träger | Gesetzliche Krankenkasse | Pflegekasse (Teil der GKV) |
Anlass | Krankheit, OP, Reha, Schwangerschaft | Laufender Pflegegrad 1–5 |
Ziel | Haushaltsführung sichern, Genesung fördern | Angehörige entlasten, Selbstständigkeit stärken |
Finanzierung | Sachleistung – Kasse zahlt Dienst direkt | 131 €/Monat – Sach- oder Kostenerstattung |
Zuzahlung | 10 % / Tag, mind. 5 €, max. 10 €; befreit bei Schwangerschaft/Härtefall | Keine |
Genehmigungsfrist | 3 Wo. (ohne MD) / 5 Wo. (mit MD); danach Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V) | Keine feste Frist |
Dokumentation | Tages-Leistungsnachweis | Stundenliste |
Gleichzeitige Nutzung? | Ja, bei klarer Trennung | – |
Wichtig:
Eine Krankenkasse darf einen Antrag nach § 38 SGB V nicht mit dem Hinweis ablehnen, es bestehe bereits ein Pflegegrad oder werde ein Entlastungsbetrag genutzt – beide Ansprüche sind gesetzlich unabhängig.
2 | Fünf typische Kombinations-Szenarien
Szenario A – Pflegegrad 1 + Influenza
Leistung | Zeitraum | Stunden | Zweck |
Haushaltshilfe (§ 38) | 2 Wochen | 25 Std. | Kochen, Einkauf, Grundreinigung |
Entlastungsbetrag | parallel | 3 Std./Monat | Spaziergang, Gesellschaft |
Effekt: Genesungshilfe + soziale Aktivierung.
Szenario B – Pflegegrad 2 (Demenz) + Hüft-OP der Hauptpflegeperson
Haushaltshilfe: 6 Wochen | 60 Std. – Haushaltsführung, Versorgung der pflegenden Person
Entlastungsbetrag: 2 × 1,5 Std. – aktivierende Demenz-Begleitung

Szenario C – Pflegegrad 3 (Kind) + Armbruch der Mutter (alleinerziehend)
Ganztägige Haushaltshilfe: 8 Std./Tag für 4 Wochen
Entlastungsbetrag: Nachmittage mit Spiel- und Aktivierungsangeboten
Szenario D – Pflegegrad 1 + Long-COVID-Rückfall
Arzt verordnet 10 Std./Woche Haushaltshilfe für 3 Wochen.
Entlastungsbetrag wird angespart; Übertrag bis 30. 06. des Folgejahres möglich.
Szenario E – Pflegegrad 4 + Sepsis, Reha
40 Std. Haushaltshilfe (Haushaltsführung)
Pflegerische Versorgung über Pflegesachleistungen
Entlastungsbetrag für Vorlesen, Garten-Spaziergänge
3 | Leistungen rechtssicher trennen
3.1 Zeitliche Trennung
Morgens (SGB V): z.B. Haushaltshilfe 08:00–11:00 Uhr
Vormittags (SGB XI): z.B. Alltagsbegleitung 11:00–14:00 Uhr
3.2 Tätigkeitstrennung
§ 38 SGB V | § 45b SGB XI |
Kochen, Putzen, Einkaufen | Vorlesen, Spaziergänge, Gespräche |
Wäschepflege, Kinderbetreuung | Gedächtnistraining, Café-Besuch |
3.3 Formale Trennung
Zwei separate Papier-Leistungsnachweise in der Kundenmappe (Datum, Uhrzeit, Tätigkeit, Unterschrift).
Getrennte Rechnungen an Pflege- und Krankenkasse (unterschiedliche IK-Leistungsbereiche).
Jede helfende Person kreuzt auf dem Formular an, ob es sich um „SGB V“ oder „SGB XI“ handelt.
4 | Muster-Fahrplan mit Fristenkontrolle
Tag | Schritt | Verantwortlich |
0 | Arzt stellt Muster 12 „Haushaltshilfe“ aus | Arzt / Entlassmanagement |
1 | Klient bringt Verordnung zu SEIDEL CARE oder schickt Scan / Foto | Klient |
1 | Antrag + Kostenvoranschlag per Fax / Kassenportal | SEIDEL CARE |
8 | Erinnerungsschreiben bei fehlender Antwort | SEIDEL CARE |
21 | Genehmigungsfiktion greift (§ 13 Abs. 3a SGB V) | – |
22 | Einsätze starten – getrennte Papier-Nachweise | SEIDEL CARE |
43 | Verlängerungsantrag spätestens 3 Tage vor Ablauf | Arzt / SEIDEL CARE |

5 | Häufige Fehler & Prävention
Fehler | Folge | Lösung |
Gleiche Stunde doppelt erfasst | Rückforderung, Betrugsverdacht | Getrennter Papier-Nachweis: Helfer:in kreuzt „SGB V“ oder „SGB XI“ an |
Antrag nach Leistungsstart | Stunden bis Genehmigung unbezahlt | Antrag immer vorab; Faxprotokoll als Nachweis ablegen |
Ablehnung wegen Pflegegrad | Leistungslücke | Schriftlicher Verweis auf § 38 SGB V |
Entlastungsbetrag verjährt | 131 €/Monat verfallen | Budget im Kundenordner mitführen; spätestens bis 30. 06. Folgejahr nutzen[^5] |
Zuzahlungsbefreiung vergessen | unnötige Kosten | Härtefallgrenze prüfen, Quittungen sammeln |
6 | SEIDEL CARE – Komplettservice ohne Bürokratie
Antrags-Coach: Wir füllen alle Formulare aus, faxen sie an die Kasse und überwachen Fristen.
Doppel-Abrechnung: Getrennte Rechnungen an Pflege- und Krankenkasse; keine Vorkasse.
Restbudget-Service: Vor der ersten Versorgung klären wir gemeinsam mit den Klient:innen den aktuellen Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse. Bei Bedarf holen wir während der Laufzeit erneut eine Auskunft ein – so bleibt das Budget im Blick.
Vertretung: Ersatzkräfte sichern den § 38-Anspruch bei Ausfall der Hauptkraft.
Beratung: Wir prüfen Kombis mit Verhinderungs- oder Übergangspflege und den Steuerbonus nach § 35a EStG.
Checkliste „Leistungen clever bündeln“
Pflegegrad vorhanden? → Entlastungsbetrag aktivieren.
Krankheit / OP? → Muster 12 sofort ausstellen lassen.
Dienstleister mit Anerkennung § 45a SGB XI & Kooperation § 38 SGB V wählen.
Antrag schriftlich und nachweisbar an Krankenkasse senden.
Stunden & Tätigkeiten trennen; zwei Papier-Nachweise führen.
Fristen im Terminbuch: 3 / 5 Wo., Verlängerung 3 Tage vorher.
Entlastungsbudget bis 30. 06. Folgejahr vollständig verplanen.
Sicherheit im Alltag beginnt mit guter Beratung
Fragen zur Antragstellung, Kombinationsmöglichkeiten oder Kostenübernahme? – Wir helfen weiter.
📞 SEIDEL CARE: 0151 12900159 🌐 www.seidelcare.de/kontakt
Häufige Fragen (FAQ)
1. Darf ich Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag wirklich gleichzeitig nutzen?
Ja. Das ist ausdrücklich erlaubt, solange Zeitpunkte und Tätigkeiten klar getrennt sind. Die Leistungen stammen aus verschiedenen gesetzlichen Regelwerken (SGB V und SGB XI) und dürfen parallel in Anspruch genommen werden.
2. Muss ich die Haushaltshilfe oder den Entlastungsbetrag selbst beantragen?
Nein. SEIDEL CARE übernimmt alle Anträge, erstellt die Formulare, kontaktiert auf Wunsch die Ärztin oder den Arzt und reicht alles fristgerecht bei der Kasse ein. Sie müssen nur unterschreiben.
3. Entstehen mir Kosten, wenn ich beide Leistungen nutze?
In der Regel nicht. Für Haushaltshilfe nach § 38 SGB V fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 5–10 € pro Tag an – außer bei Schwangerschaft oder Härtefall. Der Entlastungsbetrag ist komplett zuzahlungsfrei.
4. Was passiert, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig antwortet?
Dann greift die sogenannte Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V): Wenn nach 3 Wochen (ohne MDK) oder 5 Wochen (mit MDK) keine Entscheidung vorliegt, gilt der Antrag als genehmigt. SEIDEL CARE überwacht diese Fristen und erinnert die Kasse automatisch.
5. Ich weiß nicht, wie viel Entlastungsbetrag ich noch übrig habe – was tun?
Kein Problem. Beim ersten Kennenlerngespräch klärt SEIDEL CARE gemeinsam mit Ihnen den aktuellen Stand direkt bei der Pflegekasse. Auch später holen wir bei Bedarf Auskünfte ein.
6. Ich brauche dringend Hilfe – wie schnell kann es losgehen?
Bei korrekt ausgestellter ärztlicher Verordnung und Pflegegrad kann der Einsatz oft innerhalb weniger Tage beginnen. SEIDEL CARE hilft dabei, alle Unterlagen schnell und korrekt einzureichen.
7. Kann ich den Entlastungsbetrag auch für Ausflüge oder Gruppenangebote sparen?
Ja. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden – z. B. für Tagesausflüge, Aktivierungsnachmittage oder Gruppenangebote.
SEIDEL CARE ist ein anerkannter Anbieter für Gruppenbetreuung (§ 45a SGB XI) und organisiert regelmäßig betreute Aktivitäten, die vollständig über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können – ohne Vorkasse.
8. Wer überprüft eigentlich die Nachweise?
Alle Einsätze werden handschriftlich auf Papier-Leistungsnachweisen dokumentiert. Diese verbleiben in der SEIDEL CARE-Kundenmappe und dienen als Nachweis für Pflege- und Krankenkasse. Sie sind rechtssicher und transparent.
Quellen
pflege.de, „Entlastungsbetrag: Höhe nach Pflegegrad – Anhebung auf 131 € zum 01.01.2025“.
GKV-Spitzenverband, „Haushaltshilfe nach § 38 SGB V – Zuzahlung und Befreiung“.
AOK – Die Gesundheitskasse, „Haushaltshilfe: Antrag, Kosten, Voraussetzungen“.
Bundesministerium der Justiz, „§ 13 Abs. 3a SGB V – Genehmigungsfiktion“.
Deutsche Rheuma-Liga, „Unverbrauchte Entlastungsbeträge bis 30. 06. Folgejahr übertragbar“.



