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Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag kombinieren: Mehr Unterstützung ohne Mehrkosten

  • Autorenbild: seidelcare
    seidelcare
  • 27. Juni 2025
  • 5 Min. Lesezeit
Eine SEIDEL CARE-Mitarbeiterin im Gespräch mit einer älteren Frau in gemütlicher Wohnzimmeratmosphäre. Auf dem Tisch liegen unterlagenähnliche Dokumente, die symbolisch für Haushaltshilfe nach § 38 SGB V und den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen.

Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag kombinieren. Zwei gesetzliche Leistungstöpfe entlasten Familien im Alltag:

  • Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V greift bei Krankheit, OP, Unfall oder Schwangerschaft.

  • Entlastungsbetrag der Pflegekasse nach § 45b SGB XI beträgt seit 01.01.2025 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1–5.


Beide Leistungen dürfen gleichzeitig fließen, wenn Stunden und Tätigkeiten klar getrennt werden. Wer das richtig umsetzt, verdoppelt seine Entlastung – ohne Eigenanteil, ohne Vorkasse, ohne Ärger mit den Kassen.





1 | Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag kombinieren. Zwei getrennte Leistungssysteme – ein Haushalt

Merkmal

§ 38 SGB V – Haushaltshilfe

§ 45b SGB XI – Entlastungsbetrag

Träger

Gesetzliche Krankenkasse

Pflegekasse (Teil der GKV)

Anlass

Krankheit, OP, Reha, Schwangerschaft

Laufender Pflegegrad 1–5

Ziel

Haushaltsführung sichern, Genesung fördern

Angehörige entlasten, Selbstständigkeit stärken

Finanzierung

Sachleistung – Kasse zahlt Dienst direkt

131 €/Monat – Sach- oder Kostenerstattung

Zuzahlung

10 % / Tag, mind. 5 €, max. 10 €; befreit bei Schwangerschaft/Härtefall

Keine

Genehmigungsfrist

3 Wo. (ohne MD) / 5 Wo. (mit MD); danach Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V)

Keine feste Frist

Dokumentation

Tages-Leistungsnachweis

Stundenliste

Gleichzeitige Nutzung?

Ja, bei klarer Trennung

Wichtig: 

Eine Krankenkasse darf einen Antrag nach § 38 SGB V nicht mit dem Hinweis ablehnen, es bestehe bereits ein Pflegegrad oder werde ein Entlastungsbetrag genutzt – beide Ansprüche sind gesetzlich unabhängig.




2 | Fünf typische Kombinations-Szenarien


Szenario A – Pflegegrad 1 + Influenza

Leistung

Zeitraum

Stunden

Zweck

Haushaltshilfe (§ 38)

2 Wochen

25 Std.

Kochen, Einkauf, Grundreinigung

Entlastungsbetrag

parallel

3 Std./Monat

Spaziergang, Gesellschaft

Effekt: Genesungshilfe + soziale Aktivierung.


Szenario B – Pflegegrad 2 (Demenz) + Hüft-OP der Hauptpflegeperson

  • Haushaltshilfe: 6 Wochen | 60 Std. – Haushaltsführung, Versorgung der pflegenden Person

  • Entlastungsbetrag: 2 × 1,5 Std. – aktivierende Demenz-Begleitung

Ein älterer Mann spielt mit einer SEIDEL CARE-Betreuerin Memory am Tisch, während im Hintergrund eine zweite Alltagshelferin die Küche reinigt. Daneben sitzt eine Frau mit Gehhilfe – Szene symbolisiert die gleichzeitige Nutzung von Haushaltshilfe nach § 38 SGB V und Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Szenario C – Pflegegrad 3 (Kind) + Armbruch der Mutter (alleinerziehend)

  • Ganztägige Haushaltshilfe: 8 Std./Tag für 4 Wochen

  • Entlastungsbetrag: Nachmittage mit Spiel- und Aktivierungsangeboten


Szenario D – Pflegegrad 1 + Long-COVID-Rückfall

  • Arzt verordnet 10 Std./Woche Haushaltshilfe für 3 Wochen.

  • Entlastungsbetrag wird angespart; Übertrag bis 30. 06. des Folgejahres möglich.


Szenario E – Pflegegrad 4 + Sepsis, Reha

  • 40 Std. Haushaltshilfe (Haushaltsführung)

  • Pflegerische Versorgung über Pflegesachleistungen

  • Entlastungsbetrag für Vorlesen, Garten-Spaziergänge





3 | Leistungen rechtssicher trennen

3.1 Zeitliche Trennung

  • Morgens (SGB V): z.B. Haushaltshilfe 08:00–11:00 Uhr

  • Vormittags (SGB XI): z.B. Alltagsbegleitung 11:00–14:00 Uhr


3.2 Tätigkeitstrennung

§ 38 SGB V

§ 45b SGB XI

Kochen, Putzen, Einkaufen

Vorlesen, Spaziergänge, Gespräche

Wäschepflege, Kinderbetreuung

Gedächtnistraining, Café-Besuch

3.3 Formale Trennung

  • Zwei separate Papier-Leistungsnachweise in der Kundenmappe (Datum, Uhrzeit, Tätigkeit, Unterschrift).

  • Getrennte Rechnungen an Pflege- und Krankenkasse (unterschiedliche IK-Leistungsbereiche).

  • Jede helfende Person kreuzt auf dem Formular an, ob es sich um „SGB V“ oder „SGB XI“ handelt.





4 | Muster-Fahrplan mit Fristenkontrolle

Tag

Schritt

Verantwortlich

0

Arzt stellt Muster 12 „Haushaltshilfe“ aus

Arzt / Entlass­management

1

Klient bringt Verordnung zu SEIDEL CARE oder schickt Scan / Foto

Klient

1

Antrag + Kostenvoranschlag per Fax / Kassenportal

SEIDEL CARE

8

Erinnerungsschreiben bei fehlender Antwort

SEIDEL CARE

21

Genehmigungsfiktion greift (§ 13 Abs. 3a SGB V)

22

Einsätze starten – getrennte Papier-Nachweise

SEIDEL CARE

43

Verlängerungsantrag spätestens 3 Tage vor Ablauf

Arzt / SEIDEL CARE

Infografik im SEIDEL CARE-Stil zeigt den Genehmigungszeitraum bei Haushaltshilfe nach § 38 SGB V als Zeitstrahl: Arztkontakt an Tag 0, Antragstellung, Fristablauf an Tag 21 mit Genehmigungsfiktion, Start der Versorgung ab Tag 22, optionaler Verlängerungsantrag bis Tag 43. Farblich unterteilt in Petrolgrün und Orange zur Unterscheidung der Systeme.




5 | Häufige Fehler & Prävention

Fehler

Folge

Lösung

Gleiche Stunde doppelt erfasst

Rückforderung, Betrugsverdacht

Getrennter Papier-Nachweis: Helfer:in kreuzt „SGB V“ oder „SGB XI“ an

Antrag nach Leistungsstart

Stunden bis Genehmigung unbezahlt

Antrag immer vorab; Faxprotokoll als Nachweis ablegen

Ablehnung wegen Pflegegrad

Leistungslücke

Schriftlicher Verweis auf § 38 SGB V

Entlastungsbetrag verjährt

131 €/Monat verfallen

Budget im Kundenordner mitführen; spätestens bis 30. 06. Folgejahr nutzen[^5]

Zuzahlungsbefreiung vergessen

unnötige Kosten

Härtefallgrenze prüfen, Quittungen sammeln




6 | SEIDEL CARE – Komplettservice ohne Bürokratie

  • Antrags-Coach: Wir füllen alle Formulare aus, faxen sie an die Kasse und überwachen Fristen.

  • Doppel-Abrechnung: Getrennte Rechnungen an Pflege- und Krankenkasse; keine Vorkasse.

  • Restbudget-Service: Vor der ersten Versorgung klären wir gemeinsam mit den Klient:innen den aktuellen Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse. Bei Bedarf holen wir während der Laufzeit erneut eine Auskunft ein – so bleibt das Budget im Blick.

  • Vertretung: Ersatzkräfte sichern den § 38-Anspruch bei Ausfall der Hauptkraft.

  • Beratung: Wir prüfen Kombis mit Verhinderungs- oder Übergangspflege und den Steuerbonus nach § 35a EStG.





Checkliste „Leistungen clever bündeln“

  • Pflegegrad vorhanden? → Entlastungsbetrag aktivieren.

  • Krankheit / OP? → Muster 12 sofort ausstellen lassen.

  • Dienstleister mit Anerkennung § 45a SGB XI & Kooperation § 38 SGB V wählen.

  • Antrag schriftlich und nachweisbar an Krankenkasse senden.

  • Stunden & Tätigkeiten trennen; zwei Papier-Nachweise führen.

  • Fristen im Terminbuch: 3 / 5 Wo., Verlängerung 3 Tage vorher.

  • Entlastungsbudget bis 30. 06. Folgejahr vollständig verplanen.





Sicherheit im Alltag beginnt mit guter Beratung

Fragen zur Antragstellung, Kombinationsmöglichkeiten oder Kostenübernahme? – Wir helfen weiter.

📞 SEIDEL CARE: 0151 12900159 🌐 www.seidelcare.de/kontakt





Häufige Fragen (FAQ)

1. Darf ich Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag wirklich gleichzeitig nutzen?

Ja. Das ist ausdrücklich erlaubt, solange Zeitpunkte und Tätigkeiten klar getrennt sind. Die Leistungen stammen aus verschiedenen gesetzlichen Regelwerken (SGB V und SGB XI) und dürfen parallel in Anspruch genommen werden.

2. Muss ich die Haushaltshilfe oder den Entlastungsbetrag selbst beantragen?

Nein. SEIDEL CARE übernimmt alle Anträge, erstellt die Formulare, kontaktiert auf Wunsch die Ärztin oder den Arzt und reicht alles fristgerecht bei der Kasse ein. Sie müssen nur unterschreiben.

3. Entstehen mir Kosten, wenn ich beide Leistungen nutze?

In der Regel nicht. Für Haushaltshilfe nach § 38 SGB V fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 5–10 € pro Tag an – außer bei Schwangerschaft oder Härtefall. Der Entlastungsbetrag ist komplett zuzahlungsfrei.

4. Was passiert, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig antwortet?

Dann greift die sogenannte Genehmigungsfiktion (§ 13 Abs. 3a SGB V): Wenn nach 3 Wochen (ohne MDK) oder 5 Wochen (mit MDK) keine Entscheidung vorliegt, gilt der Antrag als genehmigt. SEIDEL CARE überwacht diese Fristen und erinnert die Kasse automatisch.

5. Ich weiß nicht, wie viel Entlastungsbetrag ich noch übrig habe – was tun?

Kein Problem. Beim ersten Kennenlerngespräch klärt SEIDEL CARE gemeinsam mit Ihnen den aktuellen Stand direkt bei der Pflegekasse. Auch später holen wir bei Bedarf Auskünfte ein.

6. Ich brauche dringend Hilfe – wie schnell kann es losgehen?

Bei korrekt ausgestellter ärztlicher Verordnung und Pflegegrad kann der Einsatz oft innerhalb weniger Tage beginnen. SEIDEL CARE hilft dabei, alle Unterlagen schnell und korrekt einzureichen.

7. Kann ich den Entlastungsbetrag auch für Ausflüge oder Gruppenangebote sparen?

Ja. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden – z. B. für Tagesausflüge, Aktivierungsnachmittage oder Gruppenangebote.

SEIDEL CARE ist ein anerkannter Anbieter für Gruppenbetreuung (§ 45a SGB XI) und organisiert regelmäßig betreute Aktivitäten, die vollständig über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können – ohne Vorkasse.

8. Wer überprüft eigentlich die Nachweise?

Alle Einsätze werden handschriftlich auf Papier-Leistungsnachweisen dokumentiert. Diese verbleiben in der SEIDEL CARE-Kundenmappe und dienen als Nachweis für Pflege- und Krankenkasse. Sie sind rechtssicher und transparent.





Quellen

  1. pflege.de, „Entlastungsbetrag: Höhe nach Pflegegrad – Anhebung auf 131 € zum 01.01.2025“.

  2. GKV-Spitzenverband, „Haushaltshilfe nach § 38 SGB V – Zuzahlung und Befreiung“.

  3. AOK – Die Gesundheitskasse, „Haushaltshilfe: Antrag, Kosten, Voraussetzungen“.

  4. Bundesministerium der Justiz, „§ 13 Abs. 3a SGB V – Genehmigungsfiktion“.

  5. Deutsche Rheuma-Liga, „Unverbrauchte Entlastungsbeträge bis 30. 06. Folgejahr übertragbar“.


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