Persönlich für Sie da Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr · Sa 09:00–13:00 Uhr telefonisch Mo–Fr 08–18 · Sa 09–13
0151 129 00 159
← Ratgeber & Praxiswissen Entlastungsbetrag

Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag kombinieren: Leistungen richtig trennen

Haushaltshilfe nach SGB V und Entlastungsbetrag nach SGB XI können sich ergänzen. Entscheidend ist, Leistungen, Einsatzzeiten, Nachweise und Kostenträger von Beginn an sauber zu trennen.

Michael Seidel Veröffentlicht 27.06.2025 Aktualisiert 22.06.2026 ca. 2 Min. Lesezeit
Johanna erklärt einer Seniorin die Trennung von Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.
PRAXISWISSEN Entlastungsbetrag

Dieser Beitrag zeigt, wie Haushaltshilfe nach dem SGB V und anerkannte Unterstützung im Alltag nach dem SGB XI sinnvoll geplant werden können.

Johanna erklärt einer Seniorin die Trennung von Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.
Unterschiedliche Leistungen und Kostenträger werden vor dem Einsatz sauber getrennt.

Zwei Leistungen mit unterschiedlichen Zielen

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Haushaltshilfe kann nach § 38 SGB V möglich sein, wenn der Haushalt wegen einer versicherten Situation vorübergehend nicht weitergeführt werden kann und keine andere im Haushalt lebende Person einspringen kann. Bei Schwangerschaft oder Entbindung ist § 24h SGB V die zentrale Grundlage.

Entlastungsbetrag über die Pflegekasse

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege können nach § 45b SGB XI bis zu 131 Euro monatlich für bestimmte qualitätsgesicherte Leistungen einsetzen. Bei anerkannten Angeboten gehören dazu Alltagshilfe, Betreuung und hauswirtschaftliche Entlastung.

Johanna unterstützt eine Seniorin bei hauswirtschaftlichen Aufgaben.
Hauswirtschaftliche Unterstützung kann je nach Voraussetzung unterschiedlich finanziert werden.

Wann kann eine Kombination sinnvoll sein?

Eine Kombination kommt beispielsweise in Betracht, wenn eine zeitlich befristete Haushaltshilfe nach Krankheit bewilligt wurde und zusätzlich ein Pflegegrad mit eigenem Entlastungsbedarf besteht. Auch nach Ende einer SGB-V-Bewilligung kann die Unterstützung über vorhandene Pflegeleistungen fortgeführt werden, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig ist: Es entsteht dadurch kein gemeinsames Gesamtbudget. Jeder Kostenträger finanziert nur die Leistungen, die seiner gesetzlichen Grundlage und der konkreten Bewilligung entsprechen.

So muss die Trennung in der Praxis aussehen

  • getrennte Leistungszeiträume oder eindeutig abgegrenzte Einsatzzeiten
  • klare Zuordnung jeder Tätigkeit zum jeweiligen Auftrag
  • separate Leistungsnachweise und Rechnungen
  • keine parallele Abrechnung derselben Minute
  • keine Übertragung nicht bewilligter SGB-V-Stunden auf die Krankenkasse

Bei SEIDEL CARE wird vor dem Einsatz festgelegt, welcher Auftrag gilt. Unsere Mitarbeiter dokumentieren nur tatsächlich erbrachte und dem jeweiligen Auftrag zugeordnete Leistungen.

Johanna begleitet eine Seniorin beim Einkauf für den Haushalt.
Alltagshilfe und Haushaltshilfe können sich ergänzen, müssen aber getrennt dokumentiert werden.

Beispiel für eine saubere Kombination

Nach einer Operation bewilligt die Krankenkasse vorübergehend Unterstützung für Einkäufe, Mahlzeiten und die notwendige Haushaltsführung. Unabhängig davon besteht aufgrund eines Pflegegrades ein Anspruch auf Entlastungsleistungen. Betreuung und längerfristige Alltagsbegleitung werden außerhalb der bewilligten SGB-V-Zeiten über das Pflegebudget erbracht. Beide Wege werden getrennt geplant und nachgewiesen.

Ob diese Konstellation im Einzelfall zulässig ist, hängt von Bewilligung, Bedarf und den Vorgaben der beteiligten Kassen ab. Ein nicht bewilligter Mehrbedarf wird nicht automatisch von einem anderen Kostenträger übernommen.

Welche Leistungen übernimmt SEIDEL CARE?

Wir unterstützen im Haushalt, beim Einkauf, bei der Alltagsorganisation, durch Begleitung und Betreuung sowie bei der Entlastung von Angehörigen. Wir übernehmen keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinische Beratung.

Weitere Grundlagen finden Sie in unseren Beiträgen zum Entlastungsbetrag, zur Haushaltshilfe nach einer Operation und zur Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.

Johanna erstellt mit einer Seniorin einen Wochenplan für getrennte Leistungen.
Ein Wochenplan macht Zeiten, Aufgaben und Abrechnung nachvollziehbar.
Noch eine konkrete Frage?

Dann sprechen wir über Ihre Situation.

Ein kurzer Überblick reicht für den Anfang.

Situation schildern Direkt anrufen 0151 129 00 159