Entlastungsbetrag einfach erklärt
131 € monatlich für Unterstützung im Alltag – verständlich erklärt
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung.
Er soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag entlasten.
Viele Betroffene wissen nicht, wofür dieser Betrag genutzt werden darf, wie die Abrechnung funktioniert oder ob der Anspruch verfällt.
Auf dieser Seite erklären wir die wichtigsten Grundlagen verständlich und ohne Fachjargon.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI.
Er beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu.
Der Betrag ist zweckgebunden.
Er darf nicht frei ausgezahlt, sondern nur für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
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Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
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gesetzlich oder privat pflegeversichert
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Nutzung ausschließlich über anerkannte Anbieter
Hinweis:
Der Entlastungsbetrag ist unabhängig vom Pflegegeld oder von Pflegesachleistungen.
Er kommt zusätzlich hinzu.
Wofür darf der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag darf für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, zum Beispiel:
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hauswirtschaftliche Unterstützung
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Alltagsbegleitung
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Entlastung pflegender Angehöriger
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Begleitung zu Terminen oder Erledigungen
Voraussetzung ist, dass der Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt ist.
Wichtig:
Pflegeleistungen wie Körperpflege oder medizinische Tätigkeiten sind nicht über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt nicht über eine Auszahlung, sondern direkt über den Anbieter.
Bei SEIDEL CARE bedeutet das:
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wir dokumentieren die erbrachten Leistungen
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wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
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du musst nicht in Vorleistung gehen
Nicht genutzte Beträge können in der Regel in den Folgemonaten verwendet werden.
Die genauen Fristen legt die Pflegekasse fest.
Reicht der Entlastungsbetrag nicht aus, kann zusätzlich der Umwandlungsbetrag genutzt werden.
So nutzen wir den Entlastungsbetrag bei SEIDEL CARE
SEIDEL CARE ist als Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt.
Der Entlastungsbetrag kann bei uns unter anderem eingesetzt werden für:
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Unterstützung im Haushalt
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Begleitung im Alltag
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Entlastung von Angehörigen
Wir besprechen vorab, welche Unterstützung sinnvoll ist und wie der Entlastungsbetrag dafür eingesetzt werden kann.
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt. Wie die Abrechnung grundsätzlich funktioniert, ist unter Antrag & Abrechnung einfach erklärt beschrieben.
Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Pflegeberatung.
Welche Leistungen im Einzelfall möglich sind, hängt von der Situation und der zuständigen Pflegekasse ab.
Entlastungsbetrag nutzen
Wenn du unsicher bist, ob und wie du den Entlastungsbetrag nutzen kannst, klären wir das gerne gemeinsam.

