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Für Fachstellen

Fachinformationen für Hebammen, Arztpraxen, Sozialdienste und Familienzentren.

Leistungsrahmen, Abgrenzung und Zusammenarbeit mit SEIDEL CARE – kompakt für die jeweilige Versorgungssituation eingeordnet.

Fachlich eingeordnet

Was für die Zusammenarbeit jeweils wichtig ist.

01 · Arztpraxen

Haushaltshilfe bei Krankheit, Behandlung oder Operation.

Bei einer möglichen Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist insbesondere relevant, wie sich die gesundheitliche Einschränkung konkret auf die Haushaltsführung auswirkt und für welchen Zeitraum Unterstützung benötigt wird.

  • medizinischer Anlass und funktionelle Einschränkung
  • voraussichtlicher Zeitraum und benötigter Umfang
  • Haushaltssituation und gegebenenfalls Kinder im Haushalt
  • ärztliche Unterlagen beziehungsweise Verordnung entsprechend dem konkreten Leistungsweg

Die Krankenkasse entscheidet über Bewilligung, Dauer und Umfang. SEIDEL CARE trifft keine Leistungsentscheidung.

Grundlagen zur Haushaltshilfe nach SGB V
02 · Hebammen & Gynäkologie

Unterstützung während Schwangerschaft und nach Entbindung.

Bei schwangerschafts- oder entbindungsbedingtem Unterstützungsbedarf kann Haushaltshilfe nach § 24h SGB V relevant sein. Je nach Situation kann auch ein anderer Leistungsweg zu prüfen sein.

  • Haushaltsführung, Wäsche, Einkäufe und alltagspraktische Organisation
  • Unterstützung bei der Versorgung von Geschwisterkindern im bewilligten Rahmen
  • klare Trennung von Hebammenleistungen und medizinischer Versorgung
  • direkte Abstimmung mit der Familie nach geklärtem Leistungsrahmen

Wir übernehmen keine Wochenbettpflege, Stillberatung, medizinische Nachsorge oder Behandlungspflege.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft verstehen
03 · Sozialdienst & Reha

Häusliche Versorgung nach Entlassung realistisch vorbereiten.

Für Sozialdienste und Reha-Einrichtungen ist entscheidend, den absehbaren Unterstützungsbedarf möglichst früh mit dem Kostenträger und dem Patienten zu klären. Wir können parallel prüfen, ob Wohnort und benötigter Einsatzumfang operativ abbildbar sind.

  • geplanter Entlassungszeitpunkt und voraussichtliche Unterstützungsdauer
  • Wohnort und konkrete Aufgaben im Haushalt
  • zuständiger Kostenträger und aktueller Stand der Beantragung
  • Abgrenzung zu Pflege, Therapie und medizinischer Nachsorge

Eine Anfrage ist auch vor der endgültigen Bewilligung möglich. Ein Einsatz kann jedoch nur im tatsächlich geklärten Rahmen verbindlich geplant werden.

Fall oder Zusammenarbeit abstimmen
04 · Familienzentren & Familienberatung

Familien zum passenden Leistungsweg orientieren.

Familienzentren und Beratungsstellen können Familien früh darauf hinweisen, dass bei Krankheit, Schwangerschaft, Entbindung oder Pflegegrad unterschiedliche Kostenträger und Voraussetzungen gelten.

  • Situation und Anlass zunächst grob einordnen
  • bei SGB V auf Krankenkasse und medizinische Unterlagen verweisen
  • bei Pflegegrad den Leistungsweg über die Pflegekasse einordnen
  • für die konkrete Einsatzprüfung direkt an SEIDEL CARE weiterleiten

Bitte übermitteln Sie ohne geeignete Rechtsgrundlage keine Gesundheitsdaten oder sonstigen sensiblen personenbezogenen Angaben an uns.

Wissen & Hilfe für die erste Orientierung
Klare Zusammenarbeit

SEIDEL CARE ergänzt Versorgung – wir ersetzen keine Pflege oder medizinische Behandlung.

Wir übernehmen haushaltsnahe und alltagspraktische Unterstützung im vereinbarten beziehungsweise bewilligten Rahmen. Körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentenmanagement, Hebammenleistungen und Krisenintervention gehören nicht zu unserem Angebot.

Direkte Rückfrage

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