Haushaltshilfe bei Krankheit: So nutzen Sie § 38 SGB V ohne Stress
- seidelcare
- 15. Juni 2025
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 16. Juni 2025

Einleitung
Eine schwere Grippe, ein komplizierter Bruch oder eine längere Reha schalten Sie komplett aus – doch Kochen, Putzen und Kinderbetreuung lassen sich nicht auf „Pause“ stellen. Genau hier greift die Haushaltshilfe § 38 SGB V: Die Krankenkasse finanziert eine Haushaltshilfe, die Ihren Haushalt vorübergehend am Laufen hält. Viele Versicherte verzichten jedoch aus Unkenntnis auf die Leistung oder fürchten Bürokratie. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie in fünf Schritten zur bewilligten Hilfe kommen, was sie kostet und warum ein professioneller Dienst wie SEIDEL CARE den Prozess radikal vereinfacht.
Was regelt die Haushaltshilfe § 38 SGB V?
Kerndaten | Details |
Zweck | Sicherstellung des Haushalts bei krankheitsbedingter Verhinderung |
Versicherte | Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung |
Dauer | Bis 4 Wochen (ohne Kind) | Bis 26 Wochen, wenn ein < 12‑jähriges oder behindertes Kind im Haushalt lebt |
Zuzahlung | 10 % je Einsatztag, min. 5 €, max. 10 € – entfällt bei Schwangerschaft/Entbindung (§ 24h SGB V) |
Genehmigungsfrist | Die Kasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden (§ 13 Abs. 3a SGB V). Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Antrag als fiktiv genehmigt. |

Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht, wenn Sie Ihren Haushalt bislang selbst geführt haben, nun aber infolge einer akuten Krankheit, eines Unfalls, einer Operation oder eines stationären Aufenthalts vorübergehend ausfallen. Gleichzeitig darf kein anderes Haushaltsmitglied in der Lage sein, die Aufgaben in zumutbarem Umfang zu übernehmen. Soll die Unterstützung länger als vier Wochen dauern, muss mindestens ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind in Ihrem Haushalt leben. Grundlage ist stets eine ärztliche Verordnung (Muster 12), die spätestens drei Kalendertage nach Ausstellung bei Ihrer Krankenkasse eingehen muss.
Tipp: Einige Krankenkassen akzeptieren zunächst ein Fax oder PDF; das Original darf wenige Tage nachgereicht werden.
Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?
Reinigung von Böden, Bad & Küche
Wäsche waschen, bügeln, wegräumen
Einkäufe erledigen & Lebensmittel verräumen
Zubereitung von Mahlzeiten
Betreuung/Begleitung von Kindern (Schule, Kita, Sport)
Organisation des Alltags (Fahrdienste, kleinere Behördengänge)
Nicht abgedeckt sind medizinische Behandlungspflege (Verbände, Medikamentengabe) oder grundpflegerische Tätigkeiten – hierfür gibt es häusliche Krankenpflege bzw. Pflegeleistungen.

Beantragung in 5 Schritten
Arzt stellt Verordnung Haushaltshilfe aus.
SEIDEL CARE erhält Verordnung & Versicherungsdaten, prüft Kapazitäten.
SEIDEL CARE klärt den Antrag telefonisch mit Ihnen (Verordnung, Einsatzumfang, Kostenvoranschlag) und reicht die Unterlagen anschließend aus dem Office per Fax, Post oder sicherer E-Mail bei Ihrer Krankenkasse ein.
Kasse entscheidet binnen 3 Wochen (oft 3–5 Werktage). Ohne Bescheid greift die fiktive Genehmigung.
Einsatzstart: Sie unterschreiben monatlich den Leistungsnachweis – SEIDEL CARE rechnet direkt ab.
Kosten & Zuzahlung
100 % der genehmigten Stunden sowie Wegepauschalen trägt die Kasse.
Versicherte ab 18 leisten 10 % Zuzahlung, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Kalendertag.
Befreiung: Schwangere/Wöchnerinnen oder Versicherte unterhalb ihrer persönlichen Belastungsgrenze (2 %/1 % des Bruttojahreseinkommens) zahlen 0 €.
Praxisbeispiel – Herr K. aus Moormerland

Situation: Bandscheiben-OP, 4 Wochen Orthese, lebt allein.
Verordnung: 20 Stunden Haushaltshilfe.
Ablauf: Verordnung ➜ SEIDEL CARE ➜ Antrag an AOK Niedersachsen ➜ Bewilligung nach 48 h.
Umsetzung: 2 × wöchentlich je 2,5 h (Reinigung, Einkauf, Wäsche, Essen).
Kosten: Zuzahlung 10 €/Einsatztag; Befreiung kann nachträglich geprüft werden.
Verlängerung: Arzt stellt Folgeverordnung (2 Wochen), Kasse stimmt zu.
Häufige Stolperfallen
Verordnung zu spät – erst nach Einsatzbeginn eingereicht
Hilfe im Haushalt übersehen – Partner*in ganztags zu Hause
Zuzahlungsbefreiung nicht beantragt trotz erreichter Belastungsgrenze
Informelle Nachbarschaftshilfe ohne Kassenzulassung: keine Erstattung
Frist versäumt – Antrag muss i. d. R. vor erstem Einsatz vorliegen (Telefon-Voranmeldung genügt oft)
Abgrenzung zu anderen Leistungen
Leistung | Gesetz | Wann sinnvoll? |
Entlastungsbetrag | § 45b SGB XI | Für Betreuungsleistungen bei Pflegegrad ≥1 |
Verhinderungspflege | § 39 SGB XI | Pflegeperson fällt vorübergehend aus |
Kurzzeitpflege | § 42 SGB XI | Kurzfristige stationäre Betreuung |
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft | § 24h SGB V | Gleiche Abläufe, aber keine Zuzahlung |
Rolle von SEIDEL CARE
Anerkannter Dienst nach § 45a SGB XI
Telefonische Antragsklärung & Direktabrechnung mit der Kasse
Unterstützung bei Zuzahlungsbefreiungen & Verlängerungen
Beratung, wenn Haushaltshilfe in dauerhafte Entlastungsleistungen übergehen soll
Fazit
Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V verschafft schnelle Entlastung, ohne dass Sie in Formularen versinken. Mit SEIDEL CARE erledigen Sie den Antrag in Minuten und erhalten oft binnen weniger Tage tatkräftige Unterstützung – damit Sie sich ganz aufs Gesundwerden konzentrieren können.
Brauchen Sie kurzfristig Hilfe im Haushalt?
➜ SEIDEL CARE berät Sie kostenlos:
📞 0151 12900159 | ✉️ seidelcare@gmail.com | 🌐 https://www.seidelcare.de/kontakt
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?
Alle gesetzlich Krankenversicherten, deren Haushalt wegen Krankheit nicht weitergeführt werden kann und bei denen keine zumutbare Ersatzperson einspringen kann.
Wie lange übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Bis zu 4 Wochen; bei Kindern unter 12 Jahren oder behinderten Kindern bis zu 26 Wochen.
Welche Zuzahlung fällt an?
10 % der Kosten pro Kalendertag (mindestens 5 €, höchstens 10 €). Schwangere und befreite Versicherte zahlen nichts.
Wie beantrage ich die Haushaltshilfe?
Mit einer ärztlichen Verordnung (Muster 12), die spätestens innerhalb von drei Tagen bei der Krankenkasse vorliegen muss. Ein Dienstleister wie SEIDEL CARE kann Antrag und Abrechnung komplett übernehmen.



