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Haushaltshilfe bei Krankheit: So nutzen Sie § 38 SGB V ohne Stress
Plötzlich krank und der Haushalt bleibt liegen? § 38 SGB V springt ein: Die Krankenkasse finanziert für bis zu 4 Wochen – mit Kindern bis 26 Wochen – eine Haushaltshilfe, wenn keine Ersatzperson verfügbar ist. Sie übernimmt Putzen, Einkaufen, Kochen und Kinderbetreuung. Zuzahlung: 10 % pro Tag (5–10 €), entfällt für Schwangere oder bei Befreiung. SEIDEL CARE beantragt und rechnet direkt ab – Sie unterschreiben nur.
seidelcare
15. Juni 20253 Min. Lesezeit
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