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Haushaltshilfe nach Krankheit, OP oder Schwangerschaft –
direkt bei Ihnen in Ostfriesland

Wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, unterstützen wir Sie persönlich – inkl. Klärung mit Ihrer Krankenkasse (§38 SGB V).

Ein Anruf genügt – wir prüfen Ihren Anspruch und sagen Ihnen direkt, wie schnell wir starten können.

Einsatzgebiet: Moormerland · Leer · Emden · Rhauderfehn · Hesel · Uplengen · Weener
Anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI · Direkte Klärung mit Ihrer Krankenkasse · Persönliche Betreuung vor Ort

Ihr gesetzlicher Anspruch auf Haushaltshilfe nach SGB V

Wenn Sie aktuell krank, nach einer OP eingeschränkt oder schwanger sind und Ihren Haushalt nicht allein schaffen, stehen die Chancen gut, dass Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernimmt.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können.


Die Rechtsgrundlagen hierfür sind §38 SGB V und – bei besonderen Belastungen in der Schwangerschaft – §24h SGB V.

Ein Anspruch besteht insbesondere bei:

In diesen Situationen übernimmt die Krankenkasse die Kosten bis zu 4 Wochen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Haushalt ohne Unterstützung nicht sichergestellt werden kann.

Leben Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung im Haushalt, kann sich der Anspruch über die 4 Wochen hinaus verlängern.


Die genaue Dauer hängt von der medizinischen Einschätzung und der Entscheidung der Krankenkasse ab.

Wir klären das im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen – schnell und unkompliziert.

Welche Situation trifft aktuell auf dich zu?

Je nach Lebenslage gelten unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für Haushaltshilfe nach dem SGB V.
Wähle einfach die Situation, die auf dich zutrifft – wir zeigen dir direkt die passenden Informationen und prüfen anschließend, ob deine Krankenkasse die Kosten übernimmt.

1

 Haushaltshilfe bei
Krankheit

Krankenhausbett

2

 Haushaltshilfe rund um die Schwangerschaft

Schwangere Frau liegt mit entblößtem Babybauch auf dem Bett, hält schützend ihre Hände auf den Bauch

3

 Haushaltshilfe nach
OP oder Unfall

Eine Physiotherapeutin unterstützt eine Patientin bei der Genesung, symbolisiert Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall.

Haushaltshilfe bei Krankheit – Unterstützung nach §38 SGB V

Wir unterstützen Familien und Einzelpersonen in Moormerland, Leer, Emden, Rhauderfehn, Hesel, Uplengen und Weener mit Haushaltshilfe nach §38 SGB Vpersönlich vor Ort und mit direkter Klärung mit der Krankenkasse.

Wenn du deinen Haushalt aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder nach einer medizinischen Behandlung vorübergehend nicht selbst führen kannst, hast du als gesetzlich Versicherter Anspruch auf Haushaltshilfe nach §38 SGB V – sofern keine andere Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann.

Ein Gerät zum messen vom Blutdruck

Welche Aufgaben wir übernehmen

​Unsere Alltagshelferinnen übernehmen genau die Aufgaben, die im Krankheitsfall oft liegen bleiben – damit dein Haushalt stabil bleibt:

  • Reinigung von Küche, Bad und Wohnräumen

  • Einkäufe, Apotheken- und Besorgungswege

  • Wäschepflege (Waschen, Trocknen, Zusammenlegen)

  • Alltagsorganisation wie Müllentsorgung und Grundordnung

  • einfache Mahlzeitenvorbereitung

  • Versorgung von Kindern im Alltag (kein pflegerischer oder pädagogischer Auftrag)

  • Begleitung zu wichtigen Terminen, wenn erforderlich

Dauer der Leistung

Die Krankenkasse übernimmt Haushaltshilfe bei Krankheit bis zu 4 Wochen.

(je nach ärztlicher Verordnung und Entscheidung der Krankenkasse)


Eine Verlängerung ist möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn
Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung im Haushalt leben.

 

Was für die Bewilligung wichtig ist

  • eine ärztliche Verordnung

  • klare Begründung, warum der Haushalt nicht selbst geführt werden kann

Wir organisieren die Einsätze strukturiert und rechnen –
soweit bewilligt –
direkt mit der Krankenkasse ab.


Nicht übernommene Zeiten können privat ergänzt werden.

Auf Wunsch unterstützen wir dich bereits bei der
Antragstellung und klären die Voraussetzungen direkt mit deiner Krankenkasse.

Haushaltshilfe Schwangerschaft & Wochenbett in Ostfriesland – Unterstützung nach §38 & §24h SGB V

Während der Schwangerschaft und im Wochenbett kann der Haushalt vorübergehend nicht selbst geführt werden.


Bei medizinischen Einschränkungen oder einer Risikoschwangerschaft besteht Anspruch auf Haushaltshilfe nach §38 SGB V und – in besonderen Belastungssituationen – auf Haushaltshilfe nach §24h SGB V (Haushaltshilfe in Schwangerschaft).

Die Leistung dient dazu, die Versorgung des Haushalts sicherzustellen und Überlastung in einer sensiblen Phase zu vermeiden.

Besonders häufig nutzen unsere Unterstützung alleinerziehende Mütter, Familien mit mehreren Kindern sowie Frauen, deren Partner beruflich verhindert sind.

Wir unterstützen Familien und Einzelpersonen in Moormerland, Leer, Emden, Rhauderfehn, Hesel, Uplengen und Weener mit Haushaltshilfe nach §38 SGB Vpersönlich vor Ort und mit direkter Klärung mit der Krankenkasse.

Typische Situationen, in denen
die Krankenkasse Haushaltshilfe genehmigt:

  • Risikoschwangerschaft
    (z. B. drohende Frühgeburt, relevante Beschwerden)

  • medizinisch angeordnete Bettruhe

  • starke körperliche Einschränkungen wie Übelkeit, Kreislaufprobleme, Schwindel

  • Mehrlingsschwangerschaften

  • Belastung im Wochenbett, wenn der Haushalt ohne Unterstützung nicht gesichert ist

  • Versorgung von Geschwisterkindern, wenn die Mutter eingeschränkt ist

Voraussetzungen für die
Bewilligung

  • eine ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe

  • medizinische Begründung der Einschränkung

  • Nachweis, dass der Haushalt nicht selbst geführt werden kann

  • Einreichung der Verordnung bei der Krankenkasse

  • je nach Krankenkasse: ergänzende Unterlagen (z. B. Mutterpass-Einträge, ärztliche Stellungnahme)

  • kein Kind im Haushalt erforderlich bei Schwangerschaft nach §24h SGB V

Mutter und Kind

Welche Aufgaben SEIDEL CARE im Haushalt übernimmt

​Unsere Alltagshelferinnen übernehmen ausschließlich haushaltsnahe Unterstützung – keine Pflege, keine Hebammentätigkeit, keine medizinischen Leistungen.

  • Haushaltsführung (Reinigung, Ordnung, Grundstruktur im Haushalt)

  • Einkäufe, Apothekenwege und Besorgungen

  • Wäschepflege (Sortieren, Waschen, Zusammenlegen)

  • Versorgung von Geschwisterkindern im Alltag

  • Alltagsorganisation, um Versorgung und Struktur sicherzustellen

  • Begleitung zu Terminen, wenn erforderlich

  • Unterstützung im Wochenbett, wenn die Belastung medizinisch relevant ist

Was wir nicht
übernehmen

  • keine medizinische Versorgung

  • keine Wochenbettbetreuung (Hebammenleistung)

  • keine pädagogische Betreuung

  • keine Grundpflege

  • keine Medikamentengabe oder medizinische Maßnahmen

Dauer und Besonderheiten

Die Krankenkasse übernimmt Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und im
Wochenbett  bis zu 4 Wochen.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn medizinische Gründe bestehen oder wenn
Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung im Haushalt leben.

Wichtige Besonderheit:
Für schwangere Frauen entfällt die gesetzliche Zuzahlung nach §61 SGB V,
wenn die Haushaltshilfe aufgrund der Schwangerschaft bewilligt wurde.

Wir übernehmen die strukturierte Planung und, soweit bewilligt, die Direktabrechnung mit der Krankenkasse.
Bei nicht abgedeckten Zeitanteilen kann der Umfang individuell ergänzt werden.

Haushaltshilfe nach OP / Unfall in Ostfriesland –
Unterstützung nach §38 SGB V

Nach einer Operation, einem ambulanten Eingriff oder einem Unfall ist der Haushalt häufig vorübergehend nicht selbst führbar.
Wenn eine medizinische Einschränkung besteht und die Versorgung ohne Unterstützung nicht sichergestellt werden kann, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Haushaltshilfe nach §38 SGB V (Haushaltshilfe nach Krankheit, Operation oder Unfall).

Besonders häufig betrifft das Menschen nach orthopädischen Eingriffen, Bauch- oder Knieoperationen sowie nach Stürzen im Alltag.

Die Leistung soll die Haushaltsführung während der Genesungszeit zuverlässig absichern.

Eine Frau hilft einem Mann der auf dem Sofa sitzt und eine Beinverletzung hat

Wann die Krankenkasse Haushaltshilfe bewilligt

Typische Gründe für eine Bewilligung durch die Krankenkasse sind:

  • postoperative Einschränkungen (z. B. Belastungsverbot, Ruhephase)

  • eingeschränkte Mobilität nach Sturz oder Unfall

  • Schmerzen, die den Haushalt deutlich beeinträchtigen

  • ambulante Operationen, nach denen Schonung erforderlich ist

  • Reha-Vor- oder Nachsorge, wenn der Haushalt nicht gesichert ist

  • medizinisch angeordnete Schonung

Dauer der Leistung

Haushaltshilfe nach OP oder Unfall wird in der Regel für bis zu 4 Wochen bewilligt.
Eine
Verlängerung ist möglich, wenn medizinische Gründe fortbestehen oder wenn Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung im Haushalt leben.

Was für die Bewilligung wichtig ist

  • eine ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe

  • medizinische Begründung der Einschränkung

  • Nachweis, dass der Haushalt nicht selbst geführt werden kann

  • Einreichung der Verordnung bei der Krankenkasse

  • je nach Erkrankung: ergänzende Unterlagen
    (z. B. OP-Bericht, Entlassungsunterlagen)

  • keine andere im Haushalt lebende Person kann die Versorgung übernehmen

Welche Aufgaben SEIDEL CARE übernimmt

Unsere Alltagshelferinnen übernehmen ausschließlich haushaltsnahe Unterstützung – keine Pflege, keine medizinischen Leistungen.

  • Reinigung von Küche, Bad und Wohnräumen

  • Einkäufe, Apothekenwege und Besorgungen

  • Wäschepflege

  • Grundordnung und Alltagsorganisation

  • einfache Mahlzeitenvorbereitung

  • Versorgung von Kindern im Alltag, wenn notwendig

  • Begleitung zu Terminen, wenn eine ärztliche Kontrolle erforderlich ist

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So läuft die Haushaltshilfe mit SEIDEL CARE ab

Damit die Haushaltshilfe schnell und korrekt starten kann, erfolgt der Ablauf bei uns in klar strukturierten Schritten.
Wir prüfen den gesetzlichen Anspruch, koordinieren die Unterlagen und übernehmen – soweit bewilligt – die Direktabrechnung mit der Krankenkasse oder Pflegekasse.​

1. Erstkontakt und kurze Situationsklärung

Im ersten Schritt schilderst du kurz, welcher Grund vorliegt
(Krankheit, OP, Schwangerschaft, Pflegegrad).
Wir prüfen, ob Haushaltshilfe nach §38 SGB V, §24h SGB V oder eine Kombination mit §45b SGB XI möglich und sinnvoll ist.

2. Prüfung der Anspruchsgrundlagen

Wir klären, welche gesetzlichen Leistungen dir zustehen.
Dabei berücksichtigen wir:

medizinische Situation

Kinder im Haushalt

Pflegegrad

bereits vorhandene Bewilligungen

Du erhältst eine klare Einschätzung und eine Empfehlung, welche Anträge oder Formulare notwendig sind.

3. Unterlagen & ärztliche Verordnung

Für Leistungen nach SGB V benötigen wir eine ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe.
Wir zeigen dir genau, welche Angaben darauf stehen müssen und welche Unterlagen die Krankenkasse häufig zusätzlich fordert (z. B. Mutterpass-Einträge, OP-Bericht, Entlassungsunterlagen).

4. Einreichung & Abstimmung mit der Krankenkasse

Du reichst die Unterlagen bei deiner Krankenkasse ein.
Auf Wunsch unterstützen wir bei der Abstimmung, damit der Umfang der Haushaltshilfe
korrekt bewilligt wird.

5. Einsatzplanung

Nach Bewilligung legen wir gemeinsam fest:

Startdatum

Einsatzzeiten

Umfang der Unterstützung

konkrete Aufgaben im Haushalt

Die Planung erfolgt so, dass sie zu deinem Alltag und zu unseren Touren passt.

6. Durchführung der Einsätze

Unsere Mitarbeitenden übernehmen die vereinbarten Tätigkeiten zuverlässig und dokumentieren jede Leistung minutengenau.
Die Einsätze erfolgen ausschließlich im Bereich
haushaltsnahe Unterstützung und Alltagsentlastung, keine Pflegehandlungen.

7. Abrechnung

Wir rechnen – soweit bewilligt – direkt mit der Kranken- oder Pflegekasse ab.
Nicht bewilligte Zeitanteile können privat ergänzt werden.

Einsatzgebiet in Ostfriesland

Wir arbeiten bewusst regional, um feste Ansprechpartner, kurze Wege und eine verlässliche Einsatzplanung sicherzustellen.


Unsere Haushaltshilfe nach §38 SGB V sowie unsere Leistungen nach §45b SGB XI bieten wir in den folgenden Gemeinden und Ortsteilen an.

Alle Einsätze erfolgen bei dir zuhause, abgestimmt auf deine individuelle Situation und die jeweiligen Vorgaben der Kranken- oder Pflegekasse.

Karte mit dem Einsatzgebiet von SEIDEL CARE in Ostfriesland mit den Regionen Moormerland, Leer, Hesel, Rhauderfehn, Uplengen,

Versorgung in deinem Wohnort

  • Moormerland: vollständige Versorgung aller Ortsteile, inkl. Warsingsfehn, Veenhusen, Neermoor, Oldersum.

  • Leer (Ostfriesland): enge Abstimmung mit Klinikum Leer für Haushaltshilfe nach OP und Schwangerschaft.

  • Hesel: strukturierte Tourenplanung für ländliche Bereiche und Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf.

  • Rhauderfehn: Schwerpunkt auf akuten Krankheitsphasen und Unterstützung nach ambulanten Eingriffen.

  • Uplengen: regelmäßige Einsätze in allen Ortsteilen, inklusive Stapel, Remels und Selverde.

  • Weener: Unterstützung bei Krankheit, OP und Überlastung in jungen Familien und Mehrpersonenhaushalten.

  • Großefehn: Versorgung ländlicher Haushalte mit Schwerpunkt auf Schwangerschaft und chronischen Erkrankungen.

Wenn du im genannten Gebiet wohnst, prüfen wir kostenlos, welche Leistungen dir zustehen und ob Haushaltshilfe nach SGB V oder Entlastungsleistungen nach SGB XI in Frage kommen.

Notizbuch, Stift, Smartphone und kleine Pflanze auf hellem Holztisch.

Kostenlose Prüfung deines Anspruchs auf Haushaltshilfe

Wir prüfen für dich, ob in deiner Situation Haushaltshilfe nach
§38 SGB V oder §24h SGB V möglich ist –
oder ob Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI sinnvoll ergänzt werden können.
Die Einschätzung erfolgt fachlich und strukturiert, basierend auf deiner medizinischen Situation und den Vorgaben der Krankenkasse.

Alle Leistungen werden klar voneinander abgegrenzt und ausschließlich im Bereich haushaltsnahe Unterstützung erbracht – ohne Pflege oder medizinische Tätigkeiten.

Unverbindlich · kostenfrei · persönliche Beratung

Telefonischer Kontakt

Du erreichst uns täglich von 9–18 Uhr direkt unter:

0151 129 00 159

Die Abstimmung erfolgt schnell und unbürokratisch.
Alle Unterlagen werden strukturiert vorbereitet, damit die Krankenkasse zeitnah entscheiden kann.

Was wir vorab benötigen

  • kurze Beschreibung deiner Situation

  • Name der Krankenkasse

  • ggf. vorhandene ärztliche Unterlagen

  • Anzahl und Alter der Kinder im Haushalt

  • Angaben zum Pflegegrad (falls vorhanden)

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach SGB V in Ostfriesland

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere anerkannten Unterstützungsleistungen im Alltag in der Region Ostfriesland.

Ob in Leer, Moormerland, Emden, Rhauderfehn, Hesel, Uplengen, Großefehn oder Weener
SEIDEL CARE steht Ihnen vor Ort mit Herz, Erfahrung und direkter Abrechnung über die Pflegekasse zur Seite.

1) Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe nach §38 SGB V? Anspruch haben gesetzlich Versicherte, wenn sie ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können – z. B. wegen Krankheit, Operation, Unfall oder Schwangerschaft – und keine andere im Haushalt lebende Person die Versorgung übernehmen kann.

2) Wann übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn eine medizinische Einschränkung vorliegt und der Haushalt ohne Unterstützung nicht sichergestellt ist. Typische Auslöser sind Krankenhausaufenthalt, ambulante Operation, akute Erkrankung, Risikoschwangerschaft oder Belastung im Wochenbett. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.

3) Was brauche ich, um Haushaltshilfe zu beantragen? Du brauchst in der Regel eine ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe und eine kurze Beschreibung deiner Situation. Je nach Fall fordert die Krankenkasse zusätzliche Unterlagen, z. B. OP-Bericht, Entlassungsunterlagen oder Mutterpass-Einträge. Wir unterstützen dich bei der Antragstellung und klären Details direkt mit deiner Krankenkasse.

4) Wie lange übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe? Meist wird Haushaltshilfe bis zu 4 Wochen bewilligt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn medizinische Gründe bestehen oder Kinder unter 12 Jahren bzw. Kinder mit Behinderung im Haushalt leben. Die konkrete Dauer entscheidet die Krankenkasse.

5) Muss ich etwas dazuzahlen? Für schwangere Frauen entfällt die gesetzliche Zuzahlung nach §61 SGB V. In allen anderen Fällen kann die Krankenkasse eine Zuzahlung verlangen, abhängig von der Dauer und der persönlichen Situation.

6) Brauche ich immer ein Kind im Haushalt, um Haushaltshilfe zu bekommen? Nein. Haushaltshilfe kann auch ohne Kinder bewilligt werden, wenn du deinen Haushalt krankheitsbedingt nicht selbst führen kannst und keine andere Person die Versorgung übernehmen kann. Kinder beeinflussen häufig nur die Dauer der Bewilligung.

7) Wie schnell kann die Haushaltshilfe starten? Sobald die ärztliche Verordnung vorliegt und die Krankenkasse die Leistung freigibt, kann der Start häufig innerhalb weniger Tage erfolgen. Wie schnell es konkret geht, hängt von der Kassenentscheidung und der regionalen Einsatzplanung ab.

8) Was ist der Unterschied zwischen SGB V und SGB XI? SGB V (Krankenkasse) greift bei Krankheit, OP, Unfall oder Schwangerschaft, ist zeitlich befristet und benötigt meist eine ärztliche Verordnung. SGB XI (Pflegekasse) greift bei Pflegegrad und ermöglicht z. B. den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (monatlich 131 €). Beides kann – je nach Situation – kombiniert werden.

9) Kann ich Haushaltshilfe nach SGB V und Leistungen der Pflegekasse kombinieren? Ja. Eine Kombination aus Haushaltshilfe nach §38 SGB V und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI ist möglich, z. B. wenn der SGB-V-Umfang nicht reicht oder nach der Akutphase weiterhin Entlastung nötig ist. Wir planen den Einsatz strukturiert und rechnen – soweit bewilligt – direkt mit Kranken- und Pflegekasse ab.

10) Welche Leistungen gehören zur Haushaltshilfe – und was nicht? Zur Haushaltshilfe gehören haushaltsnahe Tätigkeiten wie Reinigung, Einkäufe, Wäschepflege, Alltagsorganisation und einfache Mahlzeitenvorbereitung. Nicht dazu gehören medizinische Versorgung, Grundpflege oder Medikamentenmanagement.

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Haushaltshilfe nach SGB V
oder
Entlastungsbetrag nach SGB XI?

Viele Familien nutzen gleichzeitig eine Haushaltshilfe nach SGB V und Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Beide Systeme haben unterschiedliche Voraussetzungen und finanzieren unterschiedliche Zwecke.
Damit du weißt, welche Leistung in deiner Situation sinnvoll ist, sind die beiden Bereiche klar gegenübergestellt.

SGB V (Krankenkasse)

  • Haushaltshilfe nach §38 / §24h SGB V

  • greift bei Krankheit, Schwangerschaft oder OP

  • ärztliche Verordnung erforderlich

  • Unterstützung ist zeitlich befristet

  • wird nur gewährt, wenn der Haushalt nicht selbst geführt werden kann

SGB XI (Pflegekasse)

  • Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

  • greift bei Pflegegrad (1–5)

  • keine ärztliche Verordnung notwendig

  • monatlich 131 € für Entlastungsleistungen

  • flexibel einsetzbar, auch zur Ergänzung von SGB-V-Leistungen

Klarer Unterschied der beiden Leistungen

Vergleichstabelle zwischen SGB V Haushaltshilfe und SGB XI Entlastungsbetrag mit Gegenüberstellung von Rechtsgrundlage

Kombination beider Leistungen

Eine Kombination aus Haushaltshilfe nach §38 SGB V und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI ist möglich, wenn:
 

  • der SGB-V-Anspruch nur teilweise bewilligt wurde

  • die Krankenkasse weniger Stunden genehmigt, als tatsächlich benötigt werden

  • der Bedarf nach der SGB-V-Phase weiterbesteht

  • der Haushalt aufgrund eines Pflegegrades zusätzlich entlastet werden muss

Wir planen beide Bereiche strukturiert und rechnen – soweit bewilligt – direkt mit der Krankenkasse bzw. Pflegekasse ab.

ADRESSE.

Pappelstraße 14
26802 Moormerland

KONTAKT.

+49 151 129 00 159

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ÖFFNUNGSZEITEN.

Mo. bis Fr.

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Samstag

09 - 18 Uhr

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Geschlossen

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