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Haushaltshilfe bei Krankheit & Schwangerschaft in Ostfriesland

Wenn der Alltag durch Krankheit, eine Operation oder eine Risikoschwangerschaft kippt, sorgt SEIDEL CARE für verlässliche Haushaltshilfe nach §38 und §24h SGB V.
Wir übernehmen Haushalt, Einkäufe und Alltagsorganisation, damit du dich auf deine Gesundheit und deine Familie konzentrieren kannst.


Die Leistungen werden – je nach Bewilligung – direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Ihr gesetzlicher Anspruch auf Haushaltshilfe nach SGB V

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können.
Die Rechtsgrundlagen hierfür sind §38 SGB V und – bei besonderen Belastungen in der Schwangerschaft – §24h SGB V.

Ein Anspruch besteht insbesondere bei:

In diesen Situationen übernimmt die Krankenkasse die Kosten bis zu 4 Wochen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Haushalt ohne Unterstützung nicht sichergestellt werden kann.

Leben Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung im Haushalt, kann sich der Anspruch über die 4 Wochen hinaus verlängern.


Die genaue Dauer hängt von der medizinischen Einschätzung und der Entscheidung der Krankenkasse ab.

Welche Situation trifft auf dich zu?

Je nach Lebenslage gelten unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für Haushaltshilfe nach dem SGB V.
Damit du schnell zur passenden Information gelangst, sind die drei wichtigsten Bereiche klar getrennt aufgeführt.
Wir prüfen anschließend, welche Leistung dir gesetzlich zusteht und ob eine Bewilligung durch die Krankenkasse möglich ist.

1

 Haushaltshilfe bei
Krankheit

Krankenhausbett

2

 Haushaltshilfe in oder nach der Schwangerschaft

Schwangere Frau liegt mit entblößtem Babybauch auf dem Bett, hält schützend ihre Hände auf den Bauch

3

 Haushaltshilfe nach
OP oder Unfall

Eine Physiotherapeutin unterstützt eine Patientin bei der Genesung, symbolisiert Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall.

Haushaltshilfe bei Krankheit – Unterstützung nach §38 SGB V

Wenn du deinen Haushalt aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer medizinischen Behandlung vorübergehend nicht selbst führen kannst, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe nach §38 SGB V.


Die Leistung soll sicherstellen, dass der Haushalt zuverlässig weitergeführt wird und die Versorgung aller Familienmitglieder gesichert bleibt.

Ein Gerät zum messen vom Blutdruck

Welche Aufgaben wir übernehmen

  • Reinigung von Küche, Bad und Wohnräumen

  • Einkäufe, Apotheken- und Besorgungswege

  • Wäschepflege (Waschen, Trocknen, Zusammenlegen)

  • Alltagsorganisation wie Müllentsorgung und Grundordnung

  • einfache Mahlzeitenvorbereitung

  • Versorgung von Kindern im Alltag (kein pflegerischer oder pädagogischer Auftrag)

  • Begleitung zu wichtigen Terminen, wenn erforderlich

Dauer der Leistung

Die Krankenkasse übernimmt Haushaltshilfe bei Krankheit bis zu 4 Wochen.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn

Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung im Haushalt leben.

Was für die Bewilligung wichtig ist

  • eine ärztliche Verordnung

  • klare Begründung, warum der Haushalt nicht selbst geführt werden kann

Wir organisieren die Einsätze strukturiert und rechnen –
soweit bewilligt –
direkt mit der Krankenkasse ab.


Nicht übernommene Zeiten können privat ergänzt werden.

Haushaltshilfe Schwangerschaft & Wochenbett 

Während der Schwangerschaft und im Wochenbett kann der Haushalt vorübergehend nicht selbst geführt werden.


Bei medizinischen Einschränkungen oder einer Risikoschwangerschaft besteht Anspruch auf Haushaltshilfe nach §38 SGB V und – in besonderen Belastungssituationen – auf Haushaltshilfe nach §24h SGB V.

Die Leistung dient dazu, die Versorgung des Haushalts sicherzustellen und Überlastung in einer sensiblen Phase zu vermeiden.

Wann die Krankenkasse Haushaltshilfe bewilligt

  • Risikoschwangerschaft
    (z. B. drohende Frühgeburt, relevante Beschwerden)

  • medizinisch angeordnete Bettruhe

  • starke körperliche Einschränkungen wie Übelkeit, Kreislaufprobleme, Schwindel

  • Mehrlingsschwangerschaften

  • Belastung im Wochenbett, wenn der Haushalt ohne Unterstützung nicht gesichert ist

  • Versorgung von Geschwisterkindern, wenn die Mutter eingeschränkt ist

Voraussetzungen für die
Bewilligung

  • eine ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe

  • medizinische Begründung der Einschränkung

  • Nachweis, dass der Haushalt nicht selbst geführt werden kann

  • Einreichung der Verordnung bei der Krankenkasse

  • je nach Krankenkasse: ergänzende Unterlagen (z. B. Mutterpass-Einträge, ärztliche Stellungnahme)

Welche Aufgaben SEIDEL CARE im Haushalt übernimmt

  • Haushaltsführung (Reinigung, Ordnung, Grundstruktur im Haushalt)

  • Einkäufe, Apothekenwege und Besorgungen

  • Wäschepflege (Sortieren, Waschen, Zusammenlegen)

  • Versorgung von Geschwisterkindern im Alltag

  • Alltagsorganisation, um Versorgung und Struktur sicherzustellen

  • Begleitung zu Terminen, wenn erforderlich

  • Unterstützung im Wochenbett, wenn die Belastung medizinisch relevant ist

Mutter und Kind

Was wir nicht
übernehmen

  • keine medizinische Versorgung

  • keine Wochenbettbetreuung (Hebammenleistung)

  • keine pädagogische Betreuung

  • keine Grundpflege

Dauer und Besonderheiten

Die Krankenkasse übernimmt Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und im
Wochenbett  bis zu 4 Wochen.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn medizinische Gründe bestehen oder wenn
Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung im Haushalt leben.

Wichtige Besonderheit:
Für schwangere Frauen entfällt die gesetzliche Zuzahlung nach §61 SGB V,
wenn die Haushaltshilfe aufgrund der Schwangerschaft bewilligt wurde.

Wir übernehmen die strukturierte Planung und, soweit bewilligt, die Direktabrechnung mit der Krankenkasse.
Bei nicht abgedeckten Zeitanteilen kann der Umfang individuell ergänzt werden.

Haushaltshilfe nach OP / Unfall
Unterstützung nach §38 SGB V

Nach einer Operation, einem ambulanten Eingriff oder einem Unfall ist der Haushalt häufig vorübergehend nicht selbst führbar.
Wenn eine medizinische Einschränkung besteht und die Versorgung ohne Unterstützung nicht sichergestellt werden kann, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Haushaltshilfe nach §38 SGB V.

Die Leistung soll die Haushaltsführung während der Genesungszeit zuverlässig absichern.

Eine Frau hilft einem Mann der auf dem Sofa sitzt und eine Beinverletzung hat

Wann die Krankenkasse Haushaltshilfe bewilligt

  • postoperative Einschränkungen (z. B. Belastungsverbot, Ruhephase)

  • eingeschränkte Mobilität nach Sturz oder Unfall

  • Schmerzen, die den Haushalt deutlich beeinträchtigen

  • ambulante Operationen, nach denen Schonung erforderlich ist

  • Reha-Vor- oder Nachsorge, wenn der Haushalt nicht gesichert ist

  • medizinisch angeordnete Schonung

Dauer der Leistung

Haushaltshilfe nach OP oder Unfall wird in der Regel für bis zu 4 Wochen bewilligt.
Eine
Verlängerung ist möglich, wenn medizinische Gründe fortbestehen oder wenn Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung im Haushalt leben.

Was für die Bewilligung wichtig ist

  • eine ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe

  • medizinische Begründung der Einschränkung

  • Nachweis, dass der Haushalt nicht selbst geführt werden kann

  • Einreichung der Verordnung bei der Krankenkasse

  • je nach Erkrankung: ergänzende Unterlagen
    (z. B. OP-Bericht, Entlassungsunterlagen)

Welche Aufgaben wir übernehmen

  • Reinigung von Küche, Bad und Wohnräumen

  • Einkäufe, Apothekenwege und Besorgungen

  • Wäschepflege

  • Grundordnung und Alltagsorganisation

  • einfache Mahlzeitenvorbereitung

  • Versorgung von Kindern im Alltag, wenn notwendig

  • Begleitung zu Terminen, wenn eine ärztliche Kontrolle erforderlich ist

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Haushaltshilfe nach SGB V
oder
Entlastungsbetrag nach SGB XI?

Viele Familien nutzen gleichzeitig eine Haushaltshilfe nach SGB V und Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Beide Systeme haben unterschiedliche Voraussetzungen und finanzieren unterschiedliche Zwecke.
Damit du weißt, welche Leistung in deiner Situation sinnvoll ist, sind die beiden Bereiche klar gegenübergestellt.

SGB V (Krankenkasse)

  • Haushaltshilfe nach §38 / §24h SGB V

  • greift bei Krankheit, Schwangerschaft oder OP

  • ärztliche Verordnung erforderlich

  • Unterstützung ist zeitlich befristet

  • wird nur gewährt, wenn der Haushalt nicht selbst geführt werden kann

SGB XI (Pflegekasse)

  • Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

  • greift bei Pflegegrad (1–5)

  • keine ärztliche Verordnung notwendig

  • monatlich 131 € für Entlastungsleistungen

  • flexibel einsetzbar, auch zur Ergänzung von SGB-V-Leistungen

Klarer Unterschied der beiden Leistungen

Vergleichstabelle zwischen SGB V Haushaltshilfe und SGB XI Entlastungsbetrag mit Gegenüberstellung von Rechtsgrundlage

Kombination beider Leistungen

Eine Kombination aus Haushaltshilfe nach §38 SGB V und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI ist möglich, wenn:
 

  • der SGB-V-Anspruch nur teilweise bewilligt wurde

  • die Krankenkasse weniger Stunden genehmigt, als tatsächlich benötigt werden

  • der Bedarf nach der SGB-V-Phase weiterbesteht

  • der Haushalt aufgrund eines Pflegegrades zusätzlich entlastet werden muss

Wir planen beide Bereiche strukturiert und rechnen – soweit bewilligt – direkt mit der Krankenkasse bzw. Pflegekasse ab.

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So läuft die Haushaltshilfe mit SEIDEL CARE ab

Damit die Haushaltshilfe schnell und korrekt starten kann, erfolgt der Ablauf bei uns in klar strukturierten Schritten.
Wir prüfen den gesetzlichen Anspruch, koordinieren die Unterlagen und übernehmen – soweit bewilligt – die Direktabrechnung mit der Krankenkasse.​

1. Erstkontakt und kurze Situationsklärung

Im ersten Schritt schilderst du kurz, welcher Grund vorliegt
(Krankheit, OP, Schwangerschaft, Pflegegrad).
Wir prüfen, ob Haushaltshilfe nach §38 SGB V, §24h SGB V oder eine Kombination mit §45b SGB XI sinnvoll ist.

2. Prüfung der Anspruchsgrundlagen

Wir klären, welche gesetzlichen Leistungen dir zustehen.
Dabei berücksichtigen wir:

medizinische Situation

Kinder im Haushalt

Pflegegrad

bereits vorhandene Bewilligungen

Du erhältst eine klare Einschätzung und eine Empfehlung, welche Anträge oder Formulare notwendig sind.

3. Unterlagen & ärztliche Verordnung

Für SGB V benötigen wir eine ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe.
Wir zeigen dir genau, welche Angaben darauf stehen müssen und welche Unterlagen die Krankenkasse häufig zusätzlich fordert (z. B. Mutterpass-Einträge, OP-Bericht, Entlassungsunterlagen).

4. Einreichung & Abstimmung mit der Krankenkasse

Du reichst die Unterlagen bei deiner Krankenkasse ein.
Auf Wunsch unterstützen wir bei der Abstimmung, damit der Umfang der Haushaltshilfe
korrekt bewilligt wird.

5. Einsatzplanung

Nach Bewilligung legen wir gemeinsam fest:

Startdatum

Einsatzzeiten

Umfang der Unterstützung

konkrete Aufgaben im Haushalt

Die Planung erfolgt so, dass sie zu deinem Alltag und zu unseren Touren passt.

6. Durchführung der Einsätze

Unsere Mitarbeitenden übernehmen die vereinbarten Tätigkeiten zuverlässig und dokumentieren jede Leistung minutengenau.
Die Einsätze erfolgen ausschließlich im Bereich
haushaltsnahe Unterstützung und Alltagsentlastung, keine Pflegehandlungen.

7. Abrechnung

Wir rechnen – soweit bewilligt – direkt mit der Krankenkasse oder Pflegekasse ab.
Nicht bewilligte Zeitanteile können privat ergänzt werden.

Einsatzgebiet in Ostfriesland

Wir arbeiten bewusst regional, um feste Ansprechpartner, kurze Wege und eine verlässliche Einsatzplanung sicherzustellen.


Unsere Haushaltshilfe nach §38 SGB V sowie unsere Leistungen nach §45b SGB XI bieten wir in den folgenden Gemeinden und Ortsteilen an.

Alle Einsätze erfolgen bei dir zuhause, abgestimmt auf deine Situation und die Vorgaben der Krankenkasse oder Pflegekasse.

Karte mit dem Einsatzgebiet von SEIDEL CARE in Ostfriesland mit den Regionen Moormerland, Leer, Hesel, Rhauderfehn, Uplengen,

Versorgung in deinem Wohnort

  • Moormerland: vollständige Versorgung aller Ortsteile, inkl. Warsingsfehn, Veenhusen, Neermoor, Oldersum.

  • Leer (Ostfriesland): enge Abstimmung mit Klinikum Leer für Haushaltshilfe nach OP und Schwangerschaft.

  • Hesel: strukturierte Tourenplanung für ländliche Bereiche und Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf.

  • Rhauderfehn: Schwerpunkt auf akuten Krankheitsphasen und Unterstützung nach ambulanten Eingriffen.

  • Uplengen: regelmäßige Einsätze in allen Ortsteilen, inklusive Stapel, Remels und Selverde.

  • Weener: Unterstützung bei Krankheit, OP und Überlastung in jungen Familien und Mehrpersonenhaushalten.

  • Großefehn: Versorgung ländlicher Haushalte mit Schwerpunkt auf Schwangerschaft und chronischen Erkrankungen.

Wenn du im genannten Gebiet wohnst, prüfen wir kostenlos, welche Leistungen dir zustehen und ob Haushaltshilfe nach SGB V oder Entlastungsleistungen nach SGB XI in Frage kommen.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach SGB V in Ostfriesland

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere anerkannten Unterstützungsleistungen im Alltag in der Region Ostfriesland.

Ob in Leer, Moormerland, Emden, Rhauderfehn, Hesel, Uplengen, Großefehn oder Weener
SEIDEL CARE steht Ihnen vor Ort mit Herz, Erfahrung und direkter Abrechnung über die Pflegekasse zur Seite.

1) Wer bezahlt die Haushaltshilfe nach Krankheit, OP oder Schwangerschaft? Die Haushaltshilfe wird – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Grundlage sind §38 SGB V und §24h SGB V. Die Dauer und der Umfang richten sich nach der medizinischen Einschätzung und der Entscheidung der Krankenkasse.

2) Brauche ich immer ein Kind im Haushalt, um Haushaltshilfe zu bekommen? Nein. Kinder im Haushalt sind keine generelle Voraussetzung. Sie beeinflussen jedoch die Bewilligungsdauer: Bei Kindern unter 12 Jahren oder Kindern mit Behinderung kann die Haushaltshilfe länger gewährt werden.

3) Wie lange übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe? In der Regel wird Haushaltshilfe bis zu 4 Wochen bewilligt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die medizinische Einschränkung weiter besteht oder wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben.

4) Was ist der Unterschied zwischen SGB V und SGB XI? SGB V regelt die Haushaltshilfe bei Krankheit, OP oder Schwangerschaft. SGB XI regelt die Entlastungsleistungen bei Pflegegrad über den Entlastungsbetrag 131 €. Beide Leistungen können kombiniert werden.

5) Muss ich etwas dazuzahlen? Für schwangere Frauen entfällt die gesetzliche Zuzahlung nach §61 SGB V. In allen anderen Fällen kann die Krankenkasse eine Zuzahlung verlangen, abhängig von der Dauer und der persönlichen Situation.

6) Wie schnell kann die Haushaltshilfe starten? Der Start hängt von der ärztlichen Verordnung und der Bewilligung durch die Krankenkasse ab. Wir prüfen deinen Anspruch kurzfristig und planen die Einsätze, sobald die Genehmigung vorliegt. In dringenden Fällen klären wir, ob eine zwischenzeitliche Unterstützung über SGB XI möglich ist.

Notizbuch, Stift, Smartphone und kleine Pflanze auf hellem Holztisch.

Kostenlose Prüfung deines Anspruchs auf Haushaltshilfe

Wir prüfen für dich, ob in deiner Situation Haushaltshilfe nach
§38 SGB V oder §24h SGB V möglich ist –
oder ob Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI sinnvoll ergänzt werden können.
Die Einschätzung erfolgt fachlich und strukturiert, basierend auf deiner medizinischen Situation und den Vorgaben der Krankenkasse.

Alle Leistungen werden klar voneinander abgegrenzt und ausschließlich im Bereich haushaltsnahe Unterstützung erbracht.

Telefonischer Kontakt

Du erreichst uns täglich von 9–18 Uhr direkt unter:

0151 129 00 159

Die Abstimmung erfolgt schnell und unbürokratisch.
Alle Unterlagen werden strukturiert vorbereitet, damit die Krankenkasse zeitnah entscheiden kann.

Was wir vorab benötigen

kurze Beschreibung deiner Situation

Name der Krankenkasse

ggf. vorhandene ärztliche Unterlagen

Anzahl und Alter der Kinder im Haushalt

Angaben zum Pflegegrad (falls vorhanden)

ADRESSE.

Pappelstraße 14
26802 Moormerland

KONTAKT.

+49 151 129 00 159

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ÖFFNUNGSZEITEN.

Mo. bis Fr.

09 - 18 Uhr

Samstag

09 - 18 Uhr

​Sonntag

Geschlossen

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