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Alltagshilfe in Deutschland 2025 – Angebote, Rechtsgrundlagen, Trends

  • Autorenbild: seidelcare
    seidelcare
  • 11. Juni
  • 9 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Juli

Eine ältere Frau wird draußen von einer jungen Alltagsbegleiterin unterstützt – beide lachen sich an.

Alltagshilfe bezeichnet praktische Unterstützung im täglichen Leben – von Haushalt und Einkauf über Betreuung bis zu Fahrdiensten. In Deutschland steigt der Bedarf daran kontinuierlich: Ende 2023 galten fast 5,7 Millionen Menschen als pflegebedürftig, 86 % von ihnen wurden zu Hause versorgt. Doch Alltagshilfe richtet sich nicht nur an Senioren mit Pflegegrad, sondern ebenso an Schwangere, frischgebackene Eltern, Menschen nach Krankheit oder Unfall. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die bestehenden Angebote und gesetzlichen Grundlagen der Alltagshilfe in Deutschland im Jahr 2025 – von Krankenkassenleistungen bis zum Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Außerdem betrachten wir aktuelle Trends wie Digitalisierung, neue Versorgungsmodelle und regionale Besonderheiten in ländlichen Gebieten wie Ostfriesland.


Was versteht man unter Alltagshilfe 2025?

Vier Szenen aus dem Alltag: Menschen beim Staubsaugen, Einkaufen, gemeinsamen Spaziergang und Kochen – Alltagshilfe im Überblick.

Unter Alltagshilfe fallen alle Dienstleistungen, die Menschen bei der Bewältigung täglicher Aufgaben unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Haushaltshilfen, die putzen, kochen, Wäsche waschen oder einkaufen, Alltagsbegleiter für Senioren, die Gesellschaft leisten oder zu Terminen begleiten, sowie Helfer bei der Kinderbetreuung oder Mobiliarpflege (z. B. Haustierbetreuung, Gartenarbeit).

Wichtig ist: Alltagshilfe ist keine medizinische Pflege im engeren Sinne, sondern vorpflegerische Unterstützung im Haushalt und Alltag. Sie schließt die Lücke, wenn Angehörige nicht alles leisten können oder niemand verfügbar ist, um die täglichen Aufgaben zu übernehmen. Diese Hilfeleistungen können professionell durch geschulte Dienstleister oder privat durch Nachbarn, Ehrenamtliche und Familienangehörige erbracht werden. Oft geht es darum, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen ein selbst bestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen. Gerade angesichts der alternden Bevölkerung – Prognosen erwarten bis 2030 etwa 8 Millionen Pflegebedürftige – wird Alltagshilfe immer wichtiger. Sie richtet sich jedoch genauso an junge Familien (z. B. Unterstützung im Haushalt nach der Geburt eines Kindes) oder Rekonvaleszenten (Menschen, die sich von einer schweren Krankheit oder Operation erholen). Kurz gesagt: Alltagshilfe bedeutet praxisnahe Entlastung für alle, die vorübergehend oder dauerhaft im Alltag eingeschränkt sind.


Gesetzliche Grundlagen und Leistungen der Alltagshilfe

Eine jüngere Betreuerin erklärt einer Seniorin ein Formular – beide sitzen am Tisch mit Tablet und Dokumenten.

In Deutschland stützt sich die Finanzierung der Alltagshilfe im Wesentlichen auf zwei Säulen: Leistungen der Krankenversicherung (SGB V) und Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI). Je nach Situation greifen unterschiedliche Ansprüche und Rechtsgrundlagen:

  • Haushaltshilfe bei Krankheit (SGB V): Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn sie aufgrund einer Krankheit, eines Krankenhausaufenthalts oder einer medizinischen Reha ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können. Voraussetzung ist meist, dass ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt, der versorgt werden muss. In solchen Fällen übernimmt die Krankenkasse für eine bestimmte Dauer (in der Regel bis zu 4 Wochen) die Kosten einer Haushaltshilfe. Ausnahme Schwangerschaft/Entbindung: Hier greift § 24h SGB V – werdende Mütter und Wöchnerinnen bekommen ebenfalls Haushaltshilfe bezahlt, ohne dass ein Kleinkind im Haushalt sein muss. Zudem entfällt bei Schwangerschaft die übliche Zuzahlung von 5–10 € pro Tag. Die Kostenbeteiligung für andere Fälle liegt bei 10 % pro Tag (mind. 5 €, max. 10 €). Um eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse zu erhalten, ist ein ärztliches Attest („Haushaltshilfe auf Rezept“) nötig sowie ein formeller Antrag bei der Kasse. Mehr dazu in Artikel 3 dieser Serie sowie im Ratgeber der AOK.

  • Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung (SGB XI): Für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Seit Januar 2025 beträgt dieser monatlich 131 € (vorher 125 €). Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können diesen Betrag zweckgebunden einsetzen, etwa für Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder andere . Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht als Geld ausgezahlt, sondern nach Vorlage von Rechnungen von der Pflegekasse erstattet. Er kann angesammelt und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres ausgegeben , sonst verfällt er. Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5, wobei der Betrag vorrangig dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu . Typische Einsatzmöglichkeiten sind z. B. stundenweise Haushaltshilfen, Besuchsdienste, Alltagsbegleitung oder die Mitfinanzierung von Tagespflege. (Hinweis: Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für grundpflegerische Leistungen eines Pflegedienstes verwenden, da sie noch keine Pflegesachleistungen .)

Darüber hinaus gibt es weitere unterstützende Leistungen: Etwa die Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit (finanziert über die Krankenkasse, § 39c SGB V) – eine Art kurzzeitige Heimunterbringung bis zu 8 Wochen, wenn jemand nach schwerer Krankheit vorübergehend Hilfe braucht, aber (noch) keinen Pflegegrad hat. Ebenso können Pflegedienste im Rahmen der Pflegesachleistungen Haushaltsführung übernehmen (Pflegegrad 2+). Wer keine Ansprüche über Sozialversicherungen hat, kann haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen (§ 35a EStG) – dieses Thema beleuchten wir in Artikel 8. Insgesamt ist das System komplex, aber die zentrale Botschaft lautet: Niemand muss die Alltagshilfe alleine finanzieren, sondern es gibt klare gesetzliche Ansprüche.


Angebote und Träger der Alltagshilfe

Wer bietet Alltagshilfe an? Die Bandbreite reicht von professionellen Dienstleistern über gemeinnützige Organisationen bis hin zu informellen Hilfen im sozialen Umfeld. Im Jahr 2025 gibt es in Deutschland u. a. folgende Anbieter und Unterstützungsstrukturen:


  • Ambulante Betreuungs- und Alltagshilfedienste:SEIDEL CARE in Moormerland (Ostfriesland) ist ein regionaler Anbieter für professionelle Alltagshilfe, der sich auf haushaltsnahe Unterstützung und individuelle Alltagsbegleitung spezialisiert hat – ohne medizinische Pflege. Der Dienst ist nach Landesrecht anerkannt (§ 45a SGB XI) und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Dadurch entstehen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad keine Vorkasse-Kosten – lediglich ein unterschriebener Leistungsnachweis ist notwendig.

    Die Mitarbeiter:innen von SEIDEL CARE stammen aus der Region und sind geschult im Umgang mit älteren oder belasteten Menschen. Das ermöglicht eine schnelle, persönliche und flexible Einsatzplanung. Versichert sind alle Helfer:innen über die gesetzliche Unfallversicherung und eine Betriebshaftpflicht.

    Besonders attraktiv: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) können den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € bei SEIDEL CARE vollständig einsetzen – dies entspricht genau drei Stunden Alltagsbegleitung. Darüber hinaus sind individuelle Zusatzleistungen möglich (z. B. Fahrdienste oder umfangreichere Haushaltshilfen), die privat getragen oder steuerlich geltend gemacht werden können.


  • Ehrenamtliche und Nachbarschaftshilfen: In vielen Gemeinden haben sich Nachbarschaftshilfe-Vereine oder Initiativen etabliert, bei denen Freiwillige stundenweise Alltagshilfe leisten – oft gegen eine geringe Aufwandsentschädigung. Ein bekanntes Beispiel ist der Münchner Verein deinNachbar e.V., dessen ehrenamtliche Alltagsbegleiter nach § 45 SGB XI geschult sind. Auch in Niedersachsen werden Nachbarschaftshelfer*innen gefördert: Einzelpersonen können sich qualifizieren und von der Landesbehörde anerkennen lassen, um dann Entlastungsleistungen abzurechnen. Diese ehrenamtlichen Helfer übernehmen Aufgaben wie Einkaufen, Vorlesen, Spazierengehen oder leichte Hausarbeiten – also genau die Tätigkeiten, die Entlastungsangebote ausmachen. Vorteil der Nachbarschaftshilfe: Sie ist persönlich und niedrigschwellig, oft besteht schon ein Vertrauensverhältnis im Wohnviertel. Allerdings muss man organisieren, dass solche Hilfen verlässlich verfügbar sind. Wichtig: Wenn Entlastungsbetrag dafür genutzt werden soll, müssen auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer offiziell anerkannt sein (dies geschieht meist über Vereine oder Kommunen).


  • Haushaltshilfen auf Minijob-Basis: Manche Familien beschäftigen private Helferinnen etwa für den Haushalt oder zur Betreuung (z. B. Putzhilfen, Kindermädchen) als 556-Euro-Minijob. Das ist legal möglich und wird von der Minijob-Zentrale unterstützt (Haushaltsscheck-Verfahren). Vorteil: Man hat eine feste vertraute Person, die flexibel hilft. Risiko: Als Arbeitgeber muss man sich um Anmeldung, Versicherung und Steuerpauschalen kümmern – aber das lohnt sich, denn Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Illegale Haushaltshilfen mögen kurzfristig günstiger erscheinen, bergen aber enorme Risiken: Es drohen Bußgelder bis 5.000 € und bei Unfällen haftet der Auftraggeber unter Umständen selbst. Daher gilt die Devise: Haushaltshilfe immer anmelden und legal beschäftigen. Die Kosten kann man dann steuerlich geltend machen (20 % der Aufwendungen, bis 4.000 € pro Jahr erstattbar) – mehr dazu in Artikel 8.


Zusätzlich kann Alltagshilfe auch von Familienangehörigen oder Freunden geleistet werden – unentgeltlich oder gegen kleinen Obolus. Die Sozialversicherung sieht hier vor, dass z. B. Krankenkassen unter Umständen den Verdienstausfall eines Verwandten erstatten können, wenn dieser als Haushaltshilfe einspringt. In der Praxis ist das aber eher selten und erfordert individuellen Antrag. Oft organisieren Angehörige die Unterstützung informell. Es empfiehlt sich dennoch, die Beratungsangebote der Pflegestützpunkte oder Krankenkassen zu nutzen, um keine Entlastungsmöglichkeiten zu verschenken.


Trends und Entwicklungen im Jahr 2025

Die Landschaft der Alltagshilfen befindet sich im Wandel. 2025 lassen sich mehrere Trends und neue Entwicklungen erkennen:


  • Erweiterte Leistungen und Reformen: 

    Durch das Pflegereformgesetz (PUEG) wurden zum 1. Januar 2025 viele Leistungen angehoben – das Pflegegeld, die Sachleistungsbudgets und eben auch der Entlastungsbetrag (von 125 € auf 131 €). Zum 1. Juli 2025 tritt zudem ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Kraft, was mehr Flexibilität schafft. Diese Reformen zeigen den politischen Willen, häusliche Pflege und Entlastung zu stärken. In der Praxis bedeutet das: Familien können 2025 etwas mehr Geld für Unterstützung abrufen als zuvor. Allerdings steigen auch die Kosten (Inflation, höhere Löhne in der Pflege), sodass unterm Strich die finanzielle Entlastung fühlbar, aber nicht üppig ist. Kritisch wird beobachtet, ob weitere Reformen folgen müssen – etwa eine dynamische Anpassung der Beträge an die Preisentwicklung.


  • Fachkräftemangel und neue Versorgungsmodelle: 

    Die wohl größte Herausforderung ist der Mangel an Fach- und Betreuungskräften. Schon heute können viele Pflegedienste freie Stellen nicht besetzen; Prognosen gehen von bis zu 500.000 fehlenden Pflegekräften in den nächsten Jahren aus. Das wirkt sich auch auf Alltagshilfen aus: Professionelle Dienste müssen Aufträge ablehnen, Wartezeiten steigen. Als Reaktion entstehen neue Modelle, etwa Seniorengenossenschaften (ältere Menschen organisieren Nachbarschaftshilfe auf Gegenseitigkeit), Sharing-Plattformen (die Vermittlung von Alltagshelfern über Apps wie Pflegix oder Betreut.de) und Kommunale Lotsen. In ländlichen Räumen wie Ostfriesland ist man teils auf kreative Lösungen angewiesen – z. B. Gemeindeprojekte, bei denen Ehrenamtliche kleine Aufwandspauschalen erhalten, oder Kooperationen mit Fahrdiensten, um entlegene Haushalte zu erreichen. Die Politik diskutiert auch, Einwanderung von Betreuungskräften zu erleichtern (Pflegekräfte aus dem Ausland anwerben) und den Beruf attraktiver zu machen. Bis solche Maßnahmen wirken, werden voraussichtlich digitale Lösungen (siehe nächster Punkt) und familieninterne Hilfe noch wichtiger.


  • Digitalisierung, TeleCare und technische Assistenz: 

    Ein großer Trend sind digitale Alltagshilfen. Dazu zählen etwa Hausnotruf-Systeme, Smart-Home-Technik (Sprachassistenten, Sturzsensoren, automatische Herdabschaltung) oder sogar pflegerische Robotik. 2025 sind bereits viele Haushalte mit technischen Helfern ausgestattet – vom Saugroboter bis zur Senioren-Tablet-App für Erinnerung an Medikamente. Die Möglichkeiten wachsen: TeleCare-Ansätze erlauben es z. B., per Videotelefonie Anleitung zur Gymnastik oder Demenzbetreuung zu geben. Allerdings stehen wir hier noch am Anfang – Pilotprojekte testen den Einsatz von Pflegerobotern oder Telepflege, flächendeckend verbreitet ist das noch nicht. Die Chancen sind groß (Entlastung des Personals, mehr Sicherheit zu Hause), aber es gibt auch Grenzen: Technik kann den menschlichen Kontakt nicht ersetzen. In Artikel 11 dieser Serie gehen wir ausführlich auf digitale Alltagshelfer, Smart-Home und Robotik ein.

    Ältere Frau spricht zu einem Sprachassistenten und hält ein Tablet mit Erinnerungsfunktion – Technik im Alltag.

Regionale Besonderheiten – Beispiel Ostfriesland:

Grafische Darstellung eines ländlichen Netzwerks mit Symbolen für Pflege, Beratung, Nachbarschaftshilfe und Telemedizin.
Vernetzt im Dorf: Illustration eines digitalen Unterstützungsnetzwerks in ländlicher Region – Seniorengenossenschaften, Gesundheitsdienste und Nachbarschaftshilfe greifen smart ineinander.

In strukturschwachen ländlichen Regionen wie Ostfriesland ist Alltagshilfe 2025 von den genannten Trends besonders geprägt. Die Entfernungen sind groß, öffentliche Verkehrsmittel rar – Alltagshelfer müssen oft mobil sein (Auto). Gleichzeitig gibt es hier traditionell einen starken sozialen Zusammenhalt: Nachbarschaftshilfe und familiäre Unterstützung spielen noch eine größere Rolle. Professionelle Dienste wie Seidel Care betonen ihre lokale Verankerung („aus der Region, für die Region“) und können so Vertrauen aufbauen. Ein Schwerpunkt in Ostfriesland ist die Hilfe für ältere alleinlebende Menschen auf dem Land, die ohne Auto wenig Möglichkeiten haben, Einkäufe oder Arztbesuche zu erledigen. Hier werden gerne kombinierte Lösungen gefunden, z. B. dass eine Haushaltshilfe auch Fahrdienste übernimmt oder mit dem Pflegedienst Hand in Hand arbeitet. Die niedersächsische Landesregierung fördert zudem Modellprojekte in ländlichen Kommunen, etwa Mehrgenerationentreffs oder digitale Dorfnetzwerke, um Alltagsunterstützung besser zu organisieren.



Zusammenfassend ist 2025 ein Jahr, in dem Alltagshilfe mehr denn je als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen wird – mit verbesserten Leistungsansprüchen, aber auch großen Herausforderungen bei der Umsetzung. Die Trends zeigen in Richtung flexiblere, vielfältigere Hilfsangebote, die auf individuelle Situationen zugeschnitten sind.



Glückliches Seniorenpaar mit männlichem Angehörigen draußen unterwegs – Zitat im Bild: „Gemeinsam den Alltag meistern – mit SEIDEL CARE“.
Gemeinsam unterwegs: Ein Seniorenpaar mit Alltagsbegleitung – das gute Gefühl, nicht allein zu sein. „Gemeinsam den Alltag meistern – mit SEIDEL CARE“.

Fazit: Alltagshilfe nutzen – Entlastung im Alltag schaffen

Alltagshilfe in Deutschland 2025 bietet so viele Möglichkeiten wie nie zuvor – von staatlich finanzierten Leistungen über ehrenamtliche Angebote bis hin zu technischen Hilfsmitteln. Wichtig ist, dass Betroffene und Angehörige rechtzeitig Unterstützung in Anspruch nehmen. Zögern Sie nicht, bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse nach Ihren Ansprüchen zu fragen und nutzen Sie Angebote wie den . Die Erfahrung zeigt, dass viele Leistungen ungenutzt bleiben, obwohl Anspruch besteht – etwa weil Anträge kompliziert wirken oder Informationen fehlen. Informieren Sie sich (z. B. im Pflegewegweiser Niedersachsen oder bei Beratungsstellen) über Ihre Rechte.


Typische Stolperfallen: Antrag zu spät gestellt (Haushaltshilfe sollte vor Inanspruchnahme beantragt werden), Belege für Entlastungsleistungen nicht gesammelt, Haushaltshilfe schwarz beschäftigt aus Unwissenheit – solche Fehler lassen sich vermeiden. Unsere Checkliste:


  • Frühzeitig ärztliche Bescheinigungen einholen (bei Krankheit/Schwangerschaft).

  • Leistungen beantragen, Fristen beachten (Krankenkasse muss i.d.R. binnen 3–5 Wochen entscheiden – sonst gilt sie als genehmigt.

  • Qualifizierte Anbieter wählen – achten Sie auf Anerkennung nach § 45a SGB XI bei Entlastungsangeboten.

  • Bei privaten Absprachen: legal anmelden (Minijob) und an Sicherheit denken (Unfallversicherung).

  • Entlastungsbetrag ausschöpfen – er kann z.B. monatlich für 5 Stunden Hilfe (à 26 €) genutzt werden. Nicht verfallen lassen!

  • Tauschen Sie sich mit anderen Angehörigen aus und nutzen Sie Pflegeberatungen (etwa kostenlose Beratung durch die Pflegekasse, § 7a SGB XI).


Mit der richtigen Unterstützung wird der Alltag für Pflegebedürftige lebenswerter und sicherer, und Angehörige gewinnen dringend benötigte Entlastung und Freiräume. Scheuen Sie sich also nicht, Hilfe anzunehmen – es ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Fürsorge für sich und Ihre Liebsten.


Sie wohnen in Ostfriesland (Raum Moormerland/Leer) und suchen konkrete Alltagshilfe? SEIDEL CARE ist täglich für Sie da und berät Sie unverbindlich zu den passenden Leistungen. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0151 12900159 oder über unser Kontaktformular – gemeinsam finden wir die Unterstützung, die Ihren Alltag spürbar erleichtert.





Abstrakte Formen in Orange und Blau

Glossar (Auswahl):

  • Entlastungsbetrag: Monatliches Budget der Pflegeversicherung (2025: 131 €) für haushaltsnahe Dienste und Betreuungsangebote, zweckgebunden .

  • Haushaltshilfe (§ 38 SGB V): Leistung der Krankenkasse, die eine Hilfe im Haushalt finanziert, wenn der Versicherte wegen Krankheit, Klinikaufenthalt o. ä. den Haushalt nicht führen kann. Voraussetzungen: z. B. Kind unter 12 Jahren im Haushalt (außer bei Schwangerschaft).

  • Pflegegrad: Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Stufen (1 = gering, 5 = schwerst). Ab Pflegegrad 2 stehen Geld- oder Sachleistungen der Pflegeversicherung zu; Pflegegrad 1 umfasst niedrigschwellige Hilfen (Entlastungsleistungen, Beratung etc.).

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA): Sammelbegriff für anerkannte Dienste nach § 45a SGB XI, die nicht pflegerische Versorgung, sondern Betreuung, Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung etc. anbieten. Können über den Entlastungsbetrag finanziert werden.

  • Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: Leistungen der Pflegeversicherung, um die Versorgung vorübergehend sicherzustellen – Verhinderungspflege bei Ausfall der Pflegeperson zu Hause, Kurzzeitpflege für vorübergehende Betreuung in einer Pflegeeinrichtung (z. B. nach Krankenhausentlassung). Ab 2025 mit gemeinsamem Budget besser kombinierbar.

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