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Haushaltshilfe bei Krankheit & Schwangerschaft einfach erklärt

Wann die Krankenkasse zahlt und wie Unterstützung im Alltag möglich ist

Nach einer Operation, bei schwerer Erkrankung oder während der Schwangerschaft kann der Alltag plötzlich nicht mehr alleine bewältigt werden.

In solchen Situationen übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

Auf dieser Seite erklären wir verständlich,

  • wann ein Anspruch bestehen kann

  • wie der Antrag abläuft

  • und was häufig missverstanden wird.

Was ist Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?

Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist eine Leistung der Krankenkasse.
Sie kommt dann infrage, wenn eine Person ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen kann.

Die Haushaltshilfe soll sicherstellen, dass der Alltag weiterhin funktioniert – zum Beispiel durch Unterstützung bei:

  • Reinigung der Wohnung

  • Wäschepflege

  • Einkäufen

  • Alltagsorganisation

Wann kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen?

Ein Anspruch kann bestehen, wenn:

  • eine akute Erkrankung vorliegt

  • eine Operation oder ein Krankenhausaufenthalt erfolgt ist

  • eine Risikoschwangerschaft besteht

  • die Versorgung im Haushalt sonst nicht sichergestellt ist

Wichtig:
Die Entscheidung trifft immer die Krankenkasse.
Eine ärztliche oder hebammengeleitete Verordnung ist erforderlich.

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt

Auch während der Schwangerschaft oder im Wochenbett kann Haushaltshilfe notwendig sein – etwa bei:

  • gesundheitlichen Einschränkungen

  • Mehrlingsschwangerschaft

  • Komplikationen oder Erschöpfung

In diesen Fällen kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn eine entsprechende Verordnung vorliegt.

Wie läuft der Antrag auf Haushaltshilfe ab?

  1. Ärztliche oder hebammengeleitete Verordnung erhalten

  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen

  3. Bewilligung abwarten

  4. Haushaltshilfe in Anspruch nehmen

SEIDEL CARE unterstützt bei der Einordnung und Abstimmung, ersetzt aber nicht die Entscheidung der Krankenkasse.

Eine grundsätzliche Übersicht zur Antragstellung und Abrechnung findest du unter Antrag & Abrechnung einfach erklärt.​

Häufige Missverständnisse

Aufzählung:

  • Haushaltshilfe ist keine Pflege

  • Es besteht kein automatischer Anspruch

  • Nicht jede Situation wird genehmigt

  • Der Anspruch ist zeitlich begrenzt

 

Diese Punkte sorgen oft für Unsicherheit – deshalb ist eine vorherige Klärung sinnvoll.

So unterstützen wir im Rahmen der Haushaltshilfe

SEIDEL CARE übernimmt anerkannte haushaltsnahe Tätigkeiten und alltagsunterstützende Leistungen.

Wir helfen dabei:

  • den Anspruch einzuordnen

  • den Ablauf verständlich zu machen

  • die Unterstützung im Alltag umzusetzen

Diese Informationen dienen der Orientierung.
Ob und in welchem Umfang Haushaltshilfe übernommen wird, entscheidet ausschließlich die Krankenkasse.

Haushaltshilfe klären

Wenn du unsicher bist, ob Haushaltshilfe für dich infrage kommt, besprechen wir das gerne gemeinsam.

Michael und Sabrina Seidel – Team SEIDEL CARE, professionelle Unterstützung im Alltag
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