Persönlich für Sie da Mo–Fr 08–18 · Sa 09–13 telefonisch
0151 129 00 159
← Vorlagen & FormularePflegekasse · § 45a Abs. 4 SGB XI

Umwandlungsanspruch - Mitteilung & Kostenerstattung

Der Umwandlungsanspruch macht einen Teil des nicht verbrauchten Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzbar. Er ist kein zusätzlicher Geldtopf.

Kostenlose SEIDEL-CARE-ArbeitshilfeStand 8.9.2026Aus Moormerland. Für Ostfriesland.
Für wen?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5

Wofür?

Nutzung des Umwandlungsanspruchs und Kostenerstattung nachvollziehbar vorbereiten.

Datenschutz

Ihre Eingaben werden nicht an SEIDEL CARE übertragen. Sie bleiben in diesem Browser, bis Sie die Seite schließen oder zurücksetzen.

Versicherte Person

Leistungsmonat & Umfang

Kostenerstattung / Prüfung

Unterschrift nach Ausdruck, soweit erforderlich
SEIDEL CARE · Pappelstraße 14 · 26802 Moormerland · 0151 129 00 159 · info@seidelcare.deAus Moormerland. Für Ostfriesland.
Einordnung

Eine Arbeitshilfe – kein Leistungsversprechen.

Die Vorlage hilft, Angaben klar vorzubereiten. Ob ein Anspruch besteht, welche Nachweise erforderlich sind und welcher Umfang bewilligt wird, entscheidet die zuständige Pflege- oder Krankenkasse.

SEIDEL CARE nutzt strukturierte Angaben für die Unterstützung in Moormerland, Leer und Ostfriesland. Die Vorlage selbst ist nicht auf eine einzelne Kasse oder einen einzelnen Ort beschränkt.

Kurz geklärt

Häufige Fragen.

Ist der Umwandlungsanspruch zusätzliches Budget?+

Nein. Er nutzt einen Teil des nicht verbrauchten Anspruchs auf ambulante Pflegesachleistungen.

Wie viel kann umgewandelt werden?+

Bis zu 40 Prozent des jeweiligen monatlichen Sachleistungsbetrags können unter den gesetzlichen Voraussetzungen genutzt werden.

Kann sich das Pflegegeld verändern?+

Ja. Der umgewandelte Betrag wird bei der Kombinationsleistung wie eine in Anspruch genommene Sachleistung berücksichtigt.