Haushaltshilfe bei Schwangerschaft & Entbindung
Für Schwangerschaft und Entbindung gilt ein eigener Leistungsweg. Die Arbeitshilfe strukturiert Zeitraum, Haushaltssituation und benötigte Unterstützung für die Krankenkasse.
Versicherte, die wegen Schwangerschaft oder Entbindung ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können
Bedarf an Haushaltshilfe nach § 24h SGB V strukturiert vorbereiten.
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Eine Arbeitshilfe – kein Leistungsversprechen.
Die Vorlage hilft, Angaben klar vorzubereiten. Ob ein Anspruch besteht, welche Nachweise erforderlich sind und welcher Umfang bewilligt wird, entscheidet die zuständige Pflege- oder Krankenkasse.
SEIDEL CARE nutzt strukturierte Angaben für die Unterstützung in Moormerland, Leer und Ostfriesland. Die Vorlage selbst ist nicht auf eine einzelne Kasse oder einen einzelnen Ort beschränkt.
Häufige Fragen.
Ist Haushaltshilfe bei Schwangerschaft dasselbe wie § 38 SGB V?+
Nein. Für Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung gilt ein eigener Anspruch nach § 24h SGB V.
Fällt eine gesetzliche Zuzahlung an?+
Für Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung fällt grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung an.
Kann SEIDEL CARE medizinische Aufgaben übernehmen?+
Nein. SEIDEL CARE übernimmt hauswirtschaftliche Unterstützung im bewilligten Rahmen, aber keine Behandlungspflege oder medizinische Überwachung.