
Haushaltshilfe nach §38/§24h SGB V – Fachinformationen für Sozialdienst & Reha
Die Haushaltshilfe nach SGB V dient der Sicherstellung der häuslichen Versorgung, wenn Patientinnen oder Patienten diese aufgrund medizinischer oder psychosozialer Einschränkungen vorübergehend nicht selbst durchführen können.
Die folgenden Inhalte richten sich an klinische Sozialdienste, Reha-Sozialdienste, Entlassmanagement und medizinische Fachstellen.
Rechtsgrundlagen der Haushaltshilfe
Haushaltshilfe kann gemäß SGB V in zwei Kontexten bewilligt werden:
§38 SGB V – Haushaltshilfe bei Krankheit oder OP
Anspruch besteht, wenn:
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eine medizinische Einschränkung vorliegt
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die Haushaltsführung ohne Unterstützung nicht möglich ist
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eine ärztliche Verordnung (Muster 21) ausgestellt wurde
§24h SGB V – Haushaltshilfe bei Mutterschaft
Gilt während:
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Mutterschutz
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Entbindung
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unmittelbarer postnataler Phase
SEIDEL CARE ist anerkannter Dienstleister nach §38 SGB V. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
Relevante Ausgangssituationen im Sozialdienst & Reha
Medizinische Gründe
Diese Situationen treten regelmäßig in Sozialdienst und Reha auf:
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eingeschränkte Mobilität nach OP oder Eingriff
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postoperativer Schonbedarf
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Belastungsgrenzen nach kardiologischer, orthopädischer oder gynäkologischer Intervention
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instabile Schwangerschaftsverläufe
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psychische oder psychosoziale Belastungssituationen
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Rekonvaleszenzphasen mit eingeschränkter Belastbarkeit
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eingeschränkte Alltagskompetenz während medizinischer Nachsorge
Sozial-organisatorische Gründe
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kein verfügbares soziales Netzwerk
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keine haushaltsführende Person im Haushalt
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mehrere kleine Kinder im Haushalt
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notwendige Stabilisierung des häuslichen Umfelds nach Entlassung
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Übergangssituation Reha → häuslicher Bereich
Keine Überschneidung mit medizinischen Leistungen
Haushaltshilfe umfasst ausschließlich die Haushaltsführung.
Keine Pflege, keine Therapie, keine Behandlung..
Ablauf für Sozialdienst, Reha & Entlassmanagement
1. Bedarfsfeststellung
Erhebung des medizinischen oder psychosozialen Hilfebedarfs.
2. Ärztliche Verordnung (Muster 21)
Erforderliche Angaben:
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Diagnose
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funktionelle Einschränkung der Haushaltsführung
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medizinische Begründung
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täglicher Stundenbedarf
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prognostizierter Zeitraum
3. Einreichung bei der Krankenkasse
Übernahme durch Patient:in, Angehörige oder auf Wunsch Unterstützung durch Sozialdienst / Entlassmanagement.
4. Entscheidung der Krankenkasse
Bewilligung nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit.
5. Umsetzung nach Bewilligung
SEIDEL CARE übernimmt nach Bewilligung:
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Terminabstimmung direkt mit der Patientin / dem Patienten
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ausschließlich haushaltsnahe Unterstützung
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keine medizinischen Tätigkeiten
Klare Abgrenzung zur Hebammenarbeit
Leistungen von SEIDEL CARE
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Haushaltsführung
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Reinigung
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Wäschepflege
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Einkäufe
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alltagsstrukturierende Unterstützung
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Betreuung von Kleinkindern
(medizinisch begründet)
Nicht Bestandteil
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pflegerische Tätigkeiten
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Behandlungspflege
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Therapie / soziale Beratung
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Dokumentation für Kliniken
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Leistungen innerhalb der Einrichtung
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Unterstützung während stationärer Reha
Die Zuständigkeiten von Klinik / Reha bleiben vollständig unberührt.

Einsatzgebiete
(regionale Zuordnung)
Moormerland
Alle Ortsteile, inkl. Timmel, Warsingsfehn, Oldersum, Neermoor.
Leer (Ostfriesland)
Stadtgebiet & angrenzende Ortsteile.
Weener
Weener, Weenermoor, Stapelmoor.
Rhauderfehn
Westrhauderfehn, Collinghorst, Rhaudermoor.
Uplengen
Remels, Selverde, Großoldendorf, Poghausen.
Hesel / Brinkum / Holtland
Zentrale Gemeinden rund um die B72.
Hinweis für externe Hebammen:
Eine Empfehlung ist möglich, wenn die Patientin in unserem Einsatzgebiet wohnt – unabhängig vom Sitz der Praxis.
FAQ – häufige Fragen aus Sozialdienst & Reha
Wann besteht Anspruch auf Haushaltshilfe?
Wenn die Haushaltsführung aufgrund einer Krankheit, Operation oder Schwangerschaft medizinisch eingeschränkt ist und eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Kann Haushaltshilfe bereits während der Reha beantragt werden?
Ja. Die Verordnung kann während des Aufenthalts in der Reha ausgestellt werden. Die Leistung gilt jedoch ausschließlich für den häuslichen Bereich.
Wie schnell kann Haushaltshilfe nach der Entlassung beginnen?
Nach Bewilligung durch die Krankenkasse erfolgt der Einsatz kurzfristig, abhängig vom Umfang und der Verfügbarkeit.
Welche Unterlagen benötigt der Sozialdienst?
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Formular Muster 21
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medizinische Diagnose
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Angaben zur Einschränkung der Haushaltsführung
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ggf. Haushaltsdaten (Kinder, Personenanzahl)
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
10 % des Tagesbetrags, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Tag.
Bei Risikoschwangerschaft entfällt die Zuzahlung.
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Alle pflegerischen und medizinischen Leistungen, sowie Tätigkeiten innerhalb der Einrichtung.
Kontakt für
Sozialdienst & Reha
SEIDEL CARE – Alltagshilfe & Entlastung
Michael Seidel
Telefon: 0151 12900159
E-Mail: seidelcare@gmail.com
www.seidelcare.de
