
Haushaltshilfe nach §38/§24h SGB V –
Fachinformationen für Hebammen
Die Haushaltshilfe nach SGB V dient der Sicherstellung der Haushaltsführung, wenn Patientinnen diese aufgrund von medizinischen Einschränkungen vorübergehend nicht selbst übernehmen können.
Die folgenden Informationen richten sich an Hebammen und medizinische Fachstellen, die Patientinnen zur Antragstellung anleiten.
Rechtsgrundlagen der Haushaltshilfe
Die Haushaltshilfe kann über zwei Rechtsgrundlagen entstehen:
§38 SGB V – Haushaltshilfe bei Krankheit, OP oder Risiko
Eine ärztliche Verordnung ist Voraussetzung. Die Maßnahme sichert die Haushaltsführung im Zeitraum medizinischer Einschränkungen.
§24h SGB V – Haushaltshilfe bei Mutterschaft
Anwendbar während des Mutterschutzes und im unmittelbaren Umfeld der Geburt.
Typische Ausgangssituationen im Hebammenalltag
Alltagssituationen:
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eingeschränkte Mobilität
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Bettruhe oder reduzierte Belastbarkeit
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psychische oder organisatorische Überforderung
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Versorgung weiterer Kinder
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Einschränkungen der Alltagsorganisation im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Wochenbett.
Medizinische Gründe:
(relevant für Verordnung Muster 21)
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drohende Frühgeburt
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Hyperemesis gravidarum
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Präeklampsie / hypertensive Schwangerschaftserkrankungen
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Gestationsdiabetes mit instabilen Werten
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depressive Episoden im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Wochenbett
-
eingeschränkte Mobilität nach Sectio
Keine Überschneidung mit Hebammenarbeit:
Wir übernehmen ausschließlich haushaltsnahe Unterstützung. Keine Pflege, keine medizinischen Tätigkeiten, keine Wochenbettbetreuung.
Formale Schritte für Patientinnen
1. Medizinische Einschätzung
Einschätzung der Einschränkung durch Ärztin oder Arzt.
2. Ärztliche Verordnung (Muster 21)
Erforderliche Angaben:
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Diagnose
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medizinische Begründung der Einschränkung
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Prognose / Zeitraum
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täglicher Stundenbedarf
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Hinweis: „Haushaltsführung durch Dritte erforderlich“
3. Antrag an die Krankenkasse
Einreichung durch Patientin oder Angehörige, die Kasse entscheidet über Umfang und Dauer.
4. Bewilligung
Positive oder teilweise Bewilligung; Zuzahlung gemäß §61 SGB V (entfällt bei Risikoschwangerschaft).
5. Umsetzung durch SEIDEL CARE
Die Termine werden direkt mit der Patientin abgestimmt.
Die Leistungen umfassen ausschließlich Haushalt und Alltagsstruktur
Klare Abgrenzung zur Hebammenarbeit
Wir übernehmen:
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Haushaltsführung
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Wäschepflege
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Reinigung
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Einkäufe / Besorgungen
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strukturierende Alltagsunterstützung
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Betreuung von Geschwisterkindern
Wir übernehmen nicht:
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Wochenbettpflege
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Stillberatung
-
medizinische Nachsorge
-
Wundversorgung
-
Therapie oder Beratung
Die fachliche Zuständigkeit bleibt vollständig bei der Hebamme.

Einsatzgebiete
(regionale Zuordnung)
Moormerland
Alle Ortsteile, inkl. Timmel, Warsingsfehn, Oldersum, Neermoor.
Leer (Ostfriesland)
Stadtgebiet & angrenzende Ortsteile.
Weener
Weener, Weenermoor, Stapelmoor.
Rhauderfehn
Westrhauderfehn, Collinghorst, Rhaudermoor.
Uplengen
Remels, Selverde, Großoldendorf, Poghausen.
Hesel / Brinkum / Holtland
Zentrale Gemeinden rund um die B72.
Hinweis für externe Hebammen:
Eine Empfehlung ist möglich, wenn die Patientin in unserem Einsatzgebiet wohnt – unabhängig vom Sitz der Praxis.
FAQ – häufige Fragen aus der Praxis
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Wenn eine medizinische Einschränkung vorliegt, die die Haushaltsführung unmöglich macht.
Wie lange gilt die Haushaltshilfe?
So lange, wie die Einschränkung besteht und die Kasse bewilligt.
Welche Unterlagen benötigt die Patientin?
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ärztliche Verordnung Muster 21
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ggf. aktuelle Diagnosen
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Bewilligung der Krankenkasse
Gibt es eine Zuzahlung?
Ja, 10 % pro Tag, mindestens 5 €, maximal 10 € – entfällt bei Risikoschwangerschaft.
Welche Tätigkeiten gehören nicht zur Haushaltshilfe nach SGB V?
Alle medizinischen Tätigkeiten bleiben bei der Hebamme.
Relevanz für Hebammen in der Versorgungskette
Haushaltshilfe stabilisiert den Alltag bei:
-
psychosozialer Überlastung
-
instabilen Schwangerschaftsverläufen
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mangelnder Unterstützung im Haushalt
-
Mehrlingsschwangerschaften
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erschwerter Versorgung weiterer Kinder
Die Maßnahme ergänzt die Hebammentätigkeit ohne Überschneidung und sichert die Versorgung im häuslichen Umfeld.
Kontakt für Hebammen
SEIDEL CARE – Alltagshilfe & Entlastung
Michael Seidel
Telefon: 0151 12900159
E-Mail: seidelcare@gmail.com
www.seidelcare.de
